Wichtige Hinweise zur Präsenz an den Euro-Schulen-1

Wichtige Hinweise zur Präsenz an den Euro-Schulen

17. Mai 2021

Seit 5 Tagen sind die Inzidenzzahlen in Aschaffenburg unter 100, so dass wir ab Dienstag, den 18.05.2021, wieder in Präsenz unterrichten dürfen.

Dies tun wir schrittweise. Alle Teilnehmer*innen werden informiert, wann sie ihren Unterricht in Präsenz beginnen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Sicherheitskonzept:

1. Besucher*innen/Dienstleister, die zur Beratung kommen, benötigen ab 18.05.2021 keinen negativen Test mehr (Gesundheitsfragebogen dennoch).

2. Teilnehmer*innen, die erstmalig wieder zum Unterricht zurückkehren oder zur Prüfung erscheinen, bitten wir:

- Einen negativen, offiziellen Schnelltest vorzulegen

Für Geimpfte und Genesene gelten folgende Regeln:

Geimpfte:

• müssen 2x geimpft sein und die letzte Impfung muss 14 Tage zurückliegen

• Daten zur Person auf Impfausweis und Pass abgleichen

Genesene:

• vor mindestens 28 Tagen von Covid-19 genesen

erforderlich: Nachweis der vorherigen Infektion und PCR-Test vor mindestens 28 Tagen, aber vor höchstens sechs Monaten

• liegt die Erkrankung länger als sechs Monate zurück, gilt man nicht mehr als genesen.

Vor Einlass in den Unterrichtsraum bzw. in die Etage sind die entsprechenden Nachweise zu kotrollieren.

3. Die Sicherheits- und Maskenvorschriften sowie Abstandsregeln gelten weiterhin.

a) In allen öffentlichen Räumen gilt in BY die FFP2-Masken-Pflicht (bei uns: Empfang, Gänge, Schulhaus).
b) Im Unterricht darf bei entsprechender Lüftung und einem Abstand von 1,5 Meter die Maskenpflicht entfallen.
c) Teilnehmer*innen, die sich weiterhin durch eine Maske schützen wollen, dürfen dies selbstverständlich.

 

 

Bildquelle Beitragsbild: © Serhiy Smirnov/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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