Neue Fahrtkostenregelung für Integrations- und berufsbezogene Sprachkurse-1

Neue Fahrtkostenregelung für Integrations- und berufsbezogene Sprachkurse

4. Mai 2023

Wenn Sie für den Integrationskurs keinen Kostenbeitrag zahlen müssen und von Ihrer Wohnung bis zum Kursort mehr als 3 Kilometer zu Fuß gehen müssten, erhalten Sie einen Fahrtkostenzuschuss. Das ist eine Pauschale pro Kurstag, an dem Sie im Kurs anwesend sind oder berechtigt fehlen.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets (49 €) beträgt diese Pauschale maximal 2,50 € pro Tag. Teilnehmende, die ein Kulturticket, z. B. der Stadt Aschaffenburg, erwerben können oder mit dem Ticket „Grüne Neun“ günstiger fahren können, erhalten eine geringere Pauschale, weil diese Tickets günstiger als 49 € sind.

Grundsätzlich gilt, dass Ihre Tagespauschale ausgehend vom günstigsten Ticketpreis errechnet wird.

Bitte beachten Sie, dass die sich Fahrtkosten an den Anwesenheitstagen im Kurs errechnen und damit immer erst nach Prüfung der Anwesenheit durch das BAMF erstattet werden.

Die Regelung für die Berufssprachkurse gilt analog. Auch hier ist das jeweils günstigste Ticket vom Wohnort aus zu erwerben. Beginnt oder endet Ihr Kurs z. B. in der Mitte des Monats erhalten sie Ihre Fahrtkosten nur anteilig. Allerdings werden den Antragsberechtigten der berufsbezogenen Kurse nach Vorliegen aller Antragsunterlagen die Fahrtkosten im Voraus gezahlt. Hier geht es zur originalen Meldung (PDF).

 

Quelle Beitragsbild: Shutterstock/Connel

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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