Berufssprachkurs (DeuFö) - Fachspezifischer Berufssprachkurs - Gewerbe / Technik
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Die Teilnehmenden am Spezialberufssprachkurs „Gewerbe / Technik“ bauen ihre berufsfachlichen kommunikativen Handlungskompetenzen am Arbeitsplatz auf und aus. Fachlichkeit und Sprachlichkeit sind dabei nicht voneinander entkoppelt, sondern werden ineinandergreifend vermittelt. Nach diesem Kurs können die Teilnehmenden die deutsche Sprache eigenständig in ihrem Berufsalltag im gewerblich-technischen Bereich auf einer Niveaustufe oberhalb B1 verwenden.
Fort- und Weiterbildung:
Berufssprachkurs (DeuFö) - Fachspezifischer Berufssprachkurs - Gewerbe / Technik
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Inhalt
Die berufsfeldspezifischen sprachlich-kommunikativen Kompetenzen werden anhand von Inhalten vermittelt, die im Arbeitsalltag und anderen beruflichen Kontexten wie Aus- und Weiterbildung relevant sind. Diese Inhalte werden im Berufsfeld „Gewerbe / Technik“ durch vier thematische Handlungsfelder bestimmt:- Realien
- Symbole
- Personen
- Wissen
Die in jedem einzelnen Handlungsfeld typischerweise auftretenden Kommunikationssituationen und die dafür notwendigen Sprachhandlungen sind unmittelbar mit den Inhalten verknüpft und nicht davon zu trennen.
Ausgehend von dem für diesen Spezialberufssprachkurs vorausgesetzten Deutschsprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) wird grundsätzlich ein Kompetenzzuwachs oberhalb von B1 und damit der Aus- und Aufbau einer selbstständigen Sprachverwendung angestrebt. Ein Lernzuwachs im Spezialberufssprachkurs wird insbesondere daran gemessen, ob spezifische sprachlich-kommunikative Anforderungen und Aufgaben am Arbeitsplatz oder in einer beruflichen Qualifizierung bewältigt werden können.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:- absolvierter Integrationskurs und / oder Deutschsprachkenntnisse auf B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
- Teilnehmen können Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen.
- Weiter können Azubis bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung teilnehmen.
Migrationshintergrund umfasst:
- Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
- Bürger*innen der EU
- Deutsche mit Migrationshintergrund