Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1
(ES) Euro-Schulen
Sie möchten Ihre Deutschkenntnisse auf das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) bringen? Mit vertieften Deutschkenntnissen ausgestattet eröffnen sich Ihnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Denn nur wer gut Deutsch sprechen kann, ist in der Lage, sich in der Arbeitswelt zu behaupten und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Die Sprachförderung des Spezialberufsprachkurses B1 zielt darauf ab, Ihnen den Einstieg in das Berufsleben, in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder Betriebspraktika zu erleichtern.
Fort- und Weiterbildung:
Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1
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Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1
Inhalt
Im allgemein berufssprachlichen Unterricht erhalten die Teilnehmenden grundlegende berufsbezogene Deutschkenntnisse, die die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung bilden. Durch ein spezielles Prüfungstraining soll sichergestellt werden, dass sie die Abschlussprüfung bestehen. Außerdem erhalten Sie begleitende Unterstützung durch Sozialpädagog*innen.Sie erwerben neben wichtigen sprachlich-kommunikativen Kompetenzen für das Berufsleben allgemeine berufssprachliche Handlungskompetenzen. Zudem erhalten Sie relevantes Grundwissen über arbeitsweltliche Themen, berufliche Orientierung, Arbeitsuche und Bewerbung sowie den Umgang mit Medien. Weitere berufsbezogene Kompetenzen werden auf- und ausgebaut.
Ihre Lehrkraft hält Ihre Lernfortschritte regelmäßig schriftlich fest und wertet diese im Verlauf des Kurses gemeinsam mit Ihnen aus.
Voraussetzungen
Teilnehmen können Menschen mit Deutsch als Zweitsprache,- die beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes inklusive der 300 Unterrichtseinheiten Wiederholung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.
- die zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau B1 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau unterhalb von B1 nachweist.
Es gelten weiterhin die für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehenden Zugangsvoraussetzungen.