Bewerbungstipp August: Stellenanzeigen genau lesen - Teil II-1

Bewerbungstipp August: Stellenanzeigen genau lesen - Teil II

17. Juli 2018

Im letzten Monat haben wir damit begonnen, auf das genaue Lesen von Stellenanzeigen hinzuweisen.

In Tipp dieses Monats wollen wir weitere Beispiele für solche - besser zu beachtenden Vorgaben - aufzählen:

  • Wird um die Angabe eines frühestmöglichen Eintrittstermins gebeten, geben Sie Ihren möglichen Eintrittstermin an.
  • Wird die Angabe Ihres Gehaltswunsches erbeten, nennen Sie Ihren Gehaltswunsch, üblicherweise p.a. (per annum), also pro Jahr.
  • Sind mehrere gleichwertige Stellen an verschiedenen Standorten angeboten, nennen Sie den Standort, für den Sie sich bewerben.
  • Rückfragen an zuständige Personen: Auch, wenn die Bewerbung an jemand anderen (z. B. den Geschäftsführer) geht, nehmen Sie zunächst besser den Kontakt mit der angegebenen Ansprechperson auf.
  • Halten Sie sich an Vorgaben für Online-Bewerbungen (z. B. max. 3 MB in einem Dokument).

Grundsätzlich gilt: In der Stellenanzeige gemachte Vorgaben sollten befolgt werden, um die Chancen der eigenen Bewerbung nicht zu schmälern.

 

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
Bewerbungstipp August: Stellenanzeigen genau lesen - Teil II-1