Hinweis Prüfungen Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) ab 2023-1

Hinweis Prüfungen Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) ab 2023

20. Oktober 2022

Sehr geehrte Kund*innen,

wir weisen Sie daraufhin, dass es ab Januar 2023 zu einer Änderung bei den Prüfungszulassungen zur Prüfung DTZ kommt.

Der Deutschtest für Zuwanderer ist der obligatorische Abschlusstest des Integrationskurses. Er wird aber auch zum Nachweis von B1-Sprachkenntnissen genutzt, die zum Beispiel für eine Niederlassungserlaubnis oder eine Einbürgerung in Deutschland benötigt werden.

Hintergrund ist eine vom Bundesamt für Flüchtlinge (BAMF) verfügte Verfahrensänderung zur Zulassung zur DTZ Sprachenprüfung (TRS 17/22, Seite 2, Punkt 5 Zugangsvoraussetzungen für den DTZ):

„Ab dem 01.01.2023 können ausschließlich folgende Personengruppen zum DTZ zugelassen werden:
a) Personen mit einer Teilnahmeberechtigung für den Integrationskurs oder (sofern keine Teilnahmeberechtigung vorhanden)
b) Personen, die mindestens ein Kursabschnittsmodul des Integrationskurses besucht haben.“

Um Personen, die ab Januar 2023 nicht zur berechtigten Gruppe der Teilnehmenden  am DTZ gehören, bieten wir Ihnen die Alternative, Ihren Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 mit der telc-Prüfung „Zertifikat Deutsch“ zu erbringen.

Beispiele des Prüfungsformats finden Sie auf der Webseite von telc.

Unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie hierzu gern.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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