Kostenbeitragsbefreiung in Integrationskursen-1

Kostenbeitragsbefreiung in Integrationskursen

5. Mai 2023

Ab dem 01.05.2023 (TRS 04/23) ändern sich die Voraussetzungen für potenzielle Teilnehmende an Integrationskursen, die eine Kostenbeitragsbefreiung beantragen wollen:

  1. Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, können eine Kostenbefreiung beantragen, auch wenn die Grenze von 948 € überschritten wird.
  2. Auch Beschäftigte, deren Verdienst eine bestimmte Summe nicht übersteigt, können von den Kosten für den Integrationskurs in Höhe von 2,29 €/Stunde befreit werden.

Die entsprechenden Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Da die Regelung ab dem 01.05.2023 gilt, kann auch erst ab dann eine solche Kostenbefreiung erfolgen.

Alle Hinweise sowie den Antrag finden Sie hier.

 

Quelle Beitragsbild: Shutterstoch/DGLimages

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