Zurück zur Normalität-1

Zurück zur Normalität

24. Juni 2021

Mit Bekanntgabe der Lockerungsmaßnahmen durften unsere „AGH Neubeginn“ mit den Bereichen Holz und Textil sowie die „AGH Frauen 2.0“ wieder in Präsenz durchgeführt werden.

Überrascht aber froh

Für die Teilnehmer*innen, mit denen wir bisher täglich telefonisch im Kontakt standen, kam die Neuigkeit, dass sie ihre Arbeit wieder bei uns vor Ort durchführen überraschend. Dennoch haben sich alle gefreut, mit den Anleiter*innen, Sozialpädagog*innen sowie natürlich den dazugewonnenen Freund*innen unter den Teilnehmenden zurück zum geregelten Tagesablauf zu dürfen.

Präferenz: Präsenz

Auch unsere Berufssprach- und Integrationskurse haben wir nach und nach wieder in den Präsenzunterricht zurückgeführt. Die Freude war groß. Zwar waren die Teilnehmer*innen nach eigener Aussage darüber froh, dass sie während des Lockdowns von zu Hause aus im virtuellen Klassenzimmer lernen konnten, jedoch wird der Unterricht in Präsenz bevorzugt. Nun steht in einigen Kursen die Prüfungsvorbereitung an.

Wir freuen uns auf die kommende Zeit mit den Teilnehmer*innen, auf neue Projekte und hoffen natürlich, dass die Inzidenzzahlen weiter stabil auf niedrigen Niveau bleiben.



Bildquelle Beitragsbild: © DesignRage/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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