Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden LAV - Aktivierung & berufliche Eingliederung § 45 SGB III

Wir unterstützen Sie rund um den Bewerbungsprozess und darüber hinaus - für Ihren beruflichen Neustart!
Coaching & Vermittlung
Vollzeit, Teilzeit
Präsenz-Unterricht offline
Fort- und Weiterbildung
Wer sich beruflich neu orientieren muss, möchte dies so schnell wie möglich in Angriff nehmen. Denn je länger die Zeit ohne Beschäftigung andauert, desto schwieriger wird der Neuanfang. Um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, bieten die Euro-Schulen im Auftrag der Agentur für Arbeit Arbeitslosen Unterstützung rund um den Bewerbungsprozess und darüber hinaus. Der Kurs "Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden LAV - Aktivierung und berufliche Eingliederung nach § 45 SGB III" soll die Teilnehmenden aktivieren, ihre dauerhafte berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen sowie aufgenommene Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren.

Fort- und Weiterbildung - Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden LAV - Aktivierung & berufliche Eingliederung § 45 SGB III

  • Analyse Ihrer Stärken sowie die Erarbeitung einer individuellen Selbstvermarktungsstrategie 
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen
  • Feststellung Ihrer berufspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem Betrieb 
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Stabilisierung dieser Beschäftigungsaufnahme
Ziele
  • Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit / ALG II
  • Kenntnisvermittlung im Bereich Bewerbungserstellung und Selbstvermarktung
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Einstellungstest und Assessmentcenter
  • Erweiterung / Vertiefung der beruflichen Kenntnisse
  • Aufzeigen von beruflichen Alternativen

Voraussetzungen

Der Kurs richtet sich an Arbeitslose (ALG I Empfänger).
Die Zuweisung (Anmeldung) erfolgt von der Agentur für Arbeit.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Praktika

Ab der zweiten Hälfte Ihrer individuellen Maßnahmezeit absolvieren Sie eine 3- bis 4-wöchige betriebliche Phase (Praktikum). Ihren Praktikumsplatz suchen Sie mit Unterstützung der Jobcoaches. Sollten Sie innerhalb Ihrer Maßnahmezeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, endet die Maßnahme (auch das Praktikum) automatisch mit der Arbeitsaufnahme.

Dauer

Die individuelle Zuweisungsdauer eines Teilnehmenden wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt mindestens sechs und höchstens acht Wochen. Für die Teilnehmer*innen besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht (Präsenzzeit). Dabei ist es unerheblich, ob die Maßnahme in den Euro-Schulen direkt oder als Maßnahmeteil in einem Betrieb stattfindet. Termine zur Vorstellung bei einem arbeitgebenden Unternehmen gelten als Präsenzzeiten.

Fort- und Weiterbildung

Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden LAV - Aktivierung & berufliche Eingliederung § 45 SGB III

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