Deutsch für Geflüchtete - Allgemein
Fort- und Weiterbildung - Deutsch für Geflüchtete - Allgemein
Der Deutschkurs für Geflüchtete vermittelt Sprachkenntnisse in Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen auf mindestens B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Dabei werden wichtige Alltagsthemen behandelt, zum Beispiel: Einkaufen und Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Beruf, Ausbildung und Kindererziehung, Freizeit und soziale Kontakte sowie Medien und Mobilität.
Zudem lernen die Teilnehmenden, wie man Briefe und E-Mails auf Deutsch schreibt, Formulare ausfüllt und sich erfolgreich um einen Arbeitsplatz bewirbt.
Voraussetzungen
Das Sprachkursangebot richtet sich an Personen mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln und Integrationshintergründen. Hierzu gehören auch Personen, die bereits einen Integrationskurs vollständig absolviert und ihr Stundenkontingent ausgeschöpft haben („Wiederholer“) und daher keinen weiteren Anspruch auf einen BAMF-Integrationskurs besitzen.
Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:
- Personen mit Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG,
- Personen mit Duldung gemäß § 60a AufenthG,
- Personen mit Aufenthaltserlaubnis gemäß den §§ 25 Abs. 1, 2, 3, 4, 4a, 5 AufenthG, § 25a Abs. 1, 2 AufenthG, § 25b Abs. 1, § 22 AufenthG, § 23 Abs. 1, 2 AufenthG, § 24 AufenthG oder § 104c Abs. 1.
Zusätzlich müssen die Teilnehmenden ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, nicht schulpflichtig sein und bislang keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen des BAMF gemäß § 44 AufenthG haben.