Fachsprache zur Anerkennung "akademische Heilberufe" Zahnmedizin

Eine lächelnde Zahnärztin in rosa Kittel behandelt eine Patientin mit Brille.
Sind sie Zahnmediziner*in mit einem ausländischen Studienabschluss? Dieser Kurs bereitet Sie optimal auf die jeweilige bundeslandspezifische Fachsprachprüfung der zuständigen Zahnärztekammer vor.
Deutsch & Integration
Vollzeit
Präsenz-Unterricht offline
Fort- und Weiterbildung

Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung für Zahnmediziner*innen

Als Zahnmediziner*in mit akademischem Hintergrund und einem im Ausland erworbenen Studienabschluss erhalten Sie durch unseren Spezialberufssprachkurs „Akademische Heilberufe – Zahnmedizin“ die Möglichkeit einer schnellen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. Der Kurs vermittelt grundlegende sprachliche Fähigkeiten und weitreichende Kompetenzen, darunter die flexible, eigenständige Sprachverwendung in verschiedenen beruflichen Handlungssituationen.

Der Spezialberufssprachkurs dient auch der Anerkennung Ihrer beruflichen Abschlüsse sowie Ihrer Approbation. Mit unserer berufssprachlichen Qualifizierung bereiten Sie sich optimal auf die jeweilige bundeslandspezifische Fachsprachprüfung der zuständigen Zahnärztekammer vor.

Der Vorbereitungskurs ist finanziell gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Veranstaltungen Ort Zeit
Halle (Saale) 26.10.2026
Unterricht findet von 09:00 bis 17:00 Uhr statt.
Dauer: 1 Tag
Halle (Saale) 26.10.2026
Unterricht findet von 09:00 bis 17:00 Uhr statt.
Dauer: 1 Tag
Halle (Saale) 26.10.2026
Unterricht findet von 11:45 bis 15:00 Uhr statt.
Dauer: 500 Unterrichtseinheiten (à 45 min)

Fort- und Weiterbildung - Fachsprache zur Anerkennung "akademische Heilberufe" Zahnmedizin

Halle (Saale)

Der Kurs umfasst 400 bis 600 Unterrichtseinheiten. Die Ausrichtung ist spezifisch für einzelne Berufsgruppen, die ein bestimmtes Sprachniveau im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung oder den Zugang zum Beruf benötigen. 

Der Kurs schließt mit derjenigen Sprachprüfung ab, welche für die Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf vorgeschrieben ist. Die Kosten der Fachsprachenprüfung werden vom BAMF übernommen. Üblicherweise wird den Teilnehmenden eine Rechnung zugeschickt, deren Kosten sie über den Kursträger erstattet bekommen. 

Ziel des Kursbesuchs ist sowohl der Erwerb der jeweiligen sprachlichen Kompetenzen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens als auch die sprachliche Vorbereitung auf den Berufsalltag. Die übergeordneten Lernziele lassen sich – neben der Prüfungsvorbereitung – mit dem Begriff der „Stationstauglichkeit“ (für Klinikärzt*innen) bzw. „Praxistauglichkeit“ (für niedergelassene Ärzt*innen) beschreiben.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: 
  • Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK. 
  • Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich. 
  • Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe). 
  • Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). 

Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen

Abschluss

Die Spezialberufssprachkurse zur Anerkennung enden mit den für die Berufsanerkennung oder den Berufszugang vorgeschriebenen Zertifikatsprüfungen oder Fachsprachenprüfung der zuständigen Stelle.

Lernformat

Bei diesem Kurs handelt es sich um eine Präsenzveranstaltung.

Dauer

Der Spezialberufssprachkurs „Akademische Heilberufe“ kann zwischen 400 und 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen.

Fort- und Weiterbildung

Fachsprache zur Anerkennung "akademische Heilberufe" Zahnmedizin

Deutsch & Integration
Vollzeit
Präsenz-Unterricht offline
(ES) Euro-Schulen