Fachsprache zur Anerkennung "akademische Heilberufe" Humanmedizin virtuell

Ein Arzt in weißem Kittel hört mit einem Stethoskop den Rücken eines Mannes ab, der auf einer Liege sitzt. Im Vordergrund befindet sich ein rotes Symbol mit Kopfhörer und Play-Taste sowie der Schriftzug „virtuell“.
Für Mediziner*innen mit einem ausländischen Studienabschluss: Bereiten Sie sich in diesem Online-Berufssprachkurs auf die jeweilige bundeslandspezifische Fachsprachprüfung der zuständigen Ärztekammer vor.
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Fort- und Weiterbildung

Online-Kurs zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung für Humanmediziner*innen

Sie streben die Anerkennung Ihres beruflichen Abschlusses sowie Ihrer Approbation als Humanmediziner*in an? Unser Online-Berufssprachkurs vermittelt Ihnen die dafür nötige berufssprachliche Qualifizierung. Bereiten Sie sich online auf die jeweilige bundeslandspezifische Fachsprachprüfung der zuständigen Ärztekammer vor. Dabei erwerben Sie grundlegende sprachliche Fähigkeiten und weitreichendere Kompetenzen, beispielsweise flexible, eigenständige Sprachverwendung in verschiedenen beruflichen Handlungssituationen. 

Unser Online-Spezialberufssprachkurs ermöglicht es Humanmediziner*innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss, sich schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder weiterführende Bildungsmaßnahmen zu belegen.

Der Vorbereitungskurs ist finanziell gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Veranstaltungen Ort Zeit
Solingen 26.10.2026
Unterricht findet von 14:45 bis 19:00 Uhr statt.
Dauer: 600 Unterrichtseinheiten (à 45 min)
Velbert 21.09.2026
Unterricht findet von 14:00 bis 19:00 Uhr statt.
Dauer: 600 Unterrichtseinheiten (à 45 min)
-nachmittags-

Fort- und Weiterbildung - Fachsprache zur Anerkennung "akademische Heilberufe" Humanmedizin virtuell

Solingen, Velbert

Der Kurs umfasst 400 bis 600 Unterrichtseinheiten. Die Ausrichtung ist spezifisch für einzelne Berufsgruppen, die ein bestimmtes Sprachniveau im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung oder den Zugang zum Beruf benötigen. 

Der Kurs schließt mit derjenigen Sprachprüfung ab, welche für die Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf vorgeschrieben ist. Die Kosten der Fachsprachenprüfung werden vom BAMF übernommen. Üblicherweise wird den Teilnehmenden eine Rechnung zugeschickt, deren Kosten sie über den Kursträger erstattet bekommen. 

Ziel des Kursbesuchs ist sowohl der Erwerb der jeweiligen sprachlichen Kompetenzen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens als auch die sprachliche Vorbereitung auf den Berufsalltag. Die übergeordneten Lernziele lassen sich – neben der Prüfungsvorbereitung – mit dem Begriff der „Stationstauglichkeit“ (für Klinikärzt*innen) bzw. „Praxistauglichkeit“ (für niedergelassene Ärzt*innen) beschreiben.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: 
  • Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK. 
  • Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich. 
  • Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe). 
  • Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). 

Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.

Abschluss

Die Spezialberufssprachkurse zur Anerkennung enden mit den für die Berufsanerkennung oder den Berufszugang vorgeschriebenen Zertifikatsprüfungen oder Fachsprachenprüfung der zuständigen Stelle.

Lernformat

Dieser Kurs wird vollständig im virtuellen Klassenzimmer durchgeführt.

Dauer

Der Spezialberufssprachkurs „Akademische Heilberufe“ kann zwischen 400 und 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen.

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