Intensivkurs - Integrationskurs
Die ESO Education Group mit ihren Euro-Schulen unterstützt seit über 45 Jahren Menschen mit Migrationshintergrund bei der Einreise, beim Einleben in Deutschland und bei der Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt. Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, sollte die deutsche Sprache sprechen. Ein Integrationskurs ist dabei der erste Schritt in eine gelungene Integration.
Fort- und Weiterbildung:
Intensivkurs - Integrationskurs
Intensivkurs - Integrationskurs
Inhalt
Der Intensivkurs bietet Ihnen mit der deutlich verkürzten Stundenzahl die ideale Möglichkeit, schnell Deutsch zu lernen.Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Einkaufen und Wohnen
- Gesundheit
- Arbeit und Beruf
- Ausbildung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Medien und Mobilität
An den Sprachkurs schließt sich ein grundsätzlich 30-stündiger Orientierungskurs an. In seinem Rahmen beschäftigen Sie sich mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus lernen Sie regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen.
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:- Ausländer*innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer *innen können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler*innen und ihre Familienangehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer*innen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger*innen oder deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf besteht.
Abschluss
Jeder Integrationskurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ -" als Sprachprüfung und dem Test "Leben in Deutschland" ab.
Mit dem DTZ, einem skalierten Sprachtest für die Sprachniveaustufen A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach, mit dem Test "Leben in Deutschland" erbringen Sie den Nachweis über ihre Kenntnisse über Deutschland. Sie benötigen beide bestandenen Tests, um im Anschluss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten.
Aufbauoptionen
Im Anschluss an den Besuch des Integrationskurses stehen Ihnen zahlreiche weiterführende Sprachkursangebote in unserem Hause zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sollten Sie nach Abschluss des Kurses das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, bis zu drei Kursabschnitte zu wiederholen und eine erneute Prüfung abzulegen.
Dauer
Der Intensivkurs gliedert sich wie folgt:- Basissprachkurs mit zwei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Aufbausprachkurs mit zwei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Orientierungskurs mit einem Kursabschnitt à 30 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
Ihre individuelle Kursteilnahme richtet sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests, der vor Beginn des Kurses obligatorisch ist.