(ES) Euro-Schulen
Wer Spaß am Umgang mit Holz und Holzwerkstoffen hat, ist für den Tischlerberuf sehr gut geeignet. Wenn Sie dann noch handwerkliches Geschick besitzen und kreativ arbeiten möchten, dann können Sie Ihre Fähigkeiten in diesem traditionsreichen Handwerksberuf optimal einsetzen. Die dreijährige Ausbildung "Fachpraktiker*in Tischler*in" bieten wir für Menschen mit besonderem Förderbedarf an. 

Möbel verschiedenster Art, Treppen, Fenster, Türen, oder Ladeneinrichtungen gehören zu den Erzeugnissen, die Tischler*innen anfertigen können. Da viele Arbeiten beim Anfertigen von Holzprodukten maschinell unterstützt werden, lernen sie die Bedienung, Einrichtung und Instandhaltung der Maschinen. Tischler*innen verlegen Parkett und montieren Einbaumöbel oder Küchen. Sie sind Spezialist*innen in Holzschutzmaßnahmen und wissen, wie Oberflächen behandelt und veredelt werden. 

Fachpraktiker*in Tischler*in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach § 66 BBiG/§42m HwO. Die Berufsausbildung findet in außerbetrieblichen Einrichtungen statt (Reha-Ausbildung - integratives Modell § 117 SGB III). Sie zielt darauf ab, Ihnen, die aufgrund ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es werden alle Möglichkeiten wahrgenommen, um den Übergang auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. 
Fachpraktiker* in Tischler* in - 3-jährige Ausbildung (Reha)

Ausbildung:
Fachpraktiker* in Tischler* in - 3-jährige Ausbildung (Reha)

Schul- & Berufsbildung
Vollzeit
Präsenz-Unterricht offline
Fragen? Sprechen Sie uns an!

Fachpraktiker* in Tischler* in - 3-jährige Ausbildung (Reha)

Inhalt

Die fachtheoretische sowie auch die fachpraktische Unterweisung wird nach aktuell gültigen Ausbildungsordnungen / Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen inklusive der ggf. länderspezifischen Besonderheiten / Regelungen auch in unserem Unternehmen durchgeführt. Dabei wird die fachpraktische Unterweisung entsprechend Ihres Entwicklungsfortschritts durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft. In diesen betrieblichen Ausbildungsphasen werden von uns festgelegte Ausbildungsteile in vollem Umfang entsprechend den inhaltlichen Bestimmungen des Ausbildungsrahmenplans innerhalb eines Betriebes durchgeführt. Wir übernehmen dabei die Gewährleistung und Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung. Hierzu gehören insbesondere angemessene Bedingungen sowie die Sicherstellung und Betreuung in diesen Zeiten. 

Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Zusätzlich werden folgende Angebote bereitgestellt:
  • zielgruppengerechte Methodik und Didaktik
  • Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
  • Stütz- und Förderunterricht
  • sozialpädagogische Begleitung 
  • individuelle Förderplanung
  • Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten 
  • Einbindung des Auftragnehmers in die regionalen Netzwerke
  • Eingliederung
  • Qualitätssicherung
Sie erhalten neben dem Stütz- und Förderunterricht und der sozialpädagogischen Begleitung auch eine individuelle Förderplanung. Ziel dieser Förderplanung ist die Steuerung Ihres individuellen Maßnahmeverlaufes und die Absicherung des Maßnahmeerfolges. Die systematische Förderplanung bildet die Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung. Auf Wunsch können Sie psychologische Betreuung in Anspruch nehmen.
  
Ergänzt wird die praktische Ausbildung durch die theoretische Ausbildung an der Berufsbildenden Schule.

Ausführliche Informationen finden Sie im link www.Berufenet der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen haben Sie erfüllt, wenn Sie zur Zielgruppe behinderte Jugendliche und junge Erwachsene (§ 19 SGB III) gehören und von der zuständigen Stelle (Bedarfsträger) zugewiesen werden.

Abschluss

  • Berufsabschluss: Fachpraktiker*in für Tischler*in vor der Handwerkskammer 
  • ggf. auch Teilnahmebescheinigung

Praktika

Die betrieblichen Ausbildungsphasen absolvieren Sie in einem Ausbildungsbetrieb. Hier können Sie praktische Erfahrungen sammeln und die vermittelten Kenntnisse erproben. Der Umfang beträgt 40 Arbeitstage pro Ausbildungsjahr. Es ist eine tägliche Arbeitszeit von maximal 10 Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit in jeder Kalenderwoche bis zum Umfang der tariflichen / ortsüblichen Arbeitszeit zulässig. Sie werden in dieser Zeit durch einen unserer Mitarbeiter*innen betreut.

Aufbauoptionen

Fortsetzung der Ausbildung zum*zur Tischler*in, nur als betriebliche Ausbildung möglich

Dauer

3 Jahre