(ES) Euro-Schulen
Im Basisberufssprachkurs C2, der als letzter Baustein das Gesamtprogramm Sprache (GPS) vervollständigt, erreichen die Teilnehmenden mit ihren Deutschkenntnissen die höchste Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Je nach Bundesland und berufsständischen Regelungen gilt der Nachweis des Sprachniveaus C2 als eine der Voraussetzungen für die Ausübung bestimmter Berufe, wie beispielsweise für die Tätigkeit als Lehrkraft an einer deutschen Schule, als beeidigte*r Übersetzer*in oder in medizinisch-sprachlichen Berufen. Außerdem müssen in vielen Berufsfeldern, unabhängig von den formellen Voraussetzungen, Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 nachgewiesen werden, um im Arbeitsalltag auch komplexe Handlungen in Wort und Schrift bewältigen zu können. 

Unser Basiskurs C2 ist ein berufsfeldübergreifender Sprachkurs, der vertieftes Wissen über Sprache vermittelt. Neben Grammatik und Wortschatz gehört die Fähigkeit, feinere Bedeutungsnuancen auszudrücken und die verwendete Sprache der Situation und den Bedürfnissen des Gegenübers anzupassen und auch das Wissen, welche sprachlichen Äußerungen in bestimmten Kommunikationssituationen angemessen sind. Die Teilnehmenden werden in diesem Kurs weitere berufsbezogene Kompetenzen ausbauen und arbeitsweltliche Lernziele erreichen. Damit erfüllen sie die Voraussetzungen, um in höher qualifizierte Berufe einzusteigen, längerfristig beschäftigt zu bleiben oder sogar Führungspositionen zu erreichen.
Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C2

Fort- und Weiterbildung:
Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C2

Deutsch & Integration
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Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C2

Inhalt

Grundelemente der berufsbezogenen Sprachförderung sind die Basisberufssprachkurse, mit denen Sie das nächsthöhere Sprachniveau erreichen. Die Basisberufssprachkurse vermitteln Deutschkenntnisse, die Sie generell in der Berufswelt benötigen. 

Aufbauend auf dem Sprachniveau C1 vermittelt der Basisberufssprachkurs C2 sprachlich-kommunikative und berufsbezogene Kompetenzen auf dem Sprachniveau C2. Lernziel ist, Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache zu erreichen, die der Leistungsstufe der kompetenten Sprachverwendung des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER entsprechen. 

Nach Abschluss des C2-Kurses können Sie einen breiten allgemein- sowie berufsbezogenen Wortschatz anwenden, im Berufsalltag umgangssprachliche Wendungen und idiomatische Ausdrücke verstehen sowie komplexe kommunikative Aufgaben im Beruf bewältigen. Sie haben darüber hinaus z. B. Ihre Lernstrategien verbessert oder Ihre Schlüsselkompetenzen erweitert – und sich so weiterentwickelt, dass Sie sich im Beruf behaupten können.

Ihre Lehrkraft hält Ihre Lernfortschritte regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Kurses gemeinsam mit Ihnen aus.

Voraussetzungen

  • Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1. 
  • Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
  • Seit der Änderung der DeuFöV im Zuge des Inkrafttretens des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01.08.2019 können arbeitsmarktnahe Geduldete nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, der sogenannten Ausbildungsduldung. Arbeitsmarktnahe Gestattete mit mindestens 3-monatiger Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.2019 können Basisberufssprachkurse B2 oder C1 (oder auch perspektivisch C2) besuchen, sofern sie nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen.
  • Erziehende Gestattete können vom Bundesamt eine Teilnahmeberechtigung erhalten, auch wenn sie nicht unmittelbar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 wird der Zugang zu den Berufssprachkursen für eine neue Zielgruppe eröffnet: Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten. Diese Zielgruppe hat auch die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen. In diesem Fall muss dem Bundesamt eine zustellfähige Anschrift in Deutschland zur Verfügung gestellt werden, z. B. kann dem Antrag eine Postvollmacht für die Bildungseinrichtung oder den Arbeitgeber in Deutschland beigefügt werden. Die Teilnahmeberechtigung wird in diesem Fall an die bevollmächtigte Stelle zugestellt, die den Antragstellenden eine Kopie der Teilnahmeberechtigung zur Vorlage im Visumverfahren übermittelt.

Abschluss

Der Berufssprachkurs wird durch den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entwickelten und bundesweit einheitlichen „Deutsch-Test für den Beruf (DTB) C2“ der telc gGmbH abgeschlossen. Er ist der Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse, der Ihnen bei der Arbeitssuche oder auf Ihrem weiteren beruflichen Weg hilft. Außerdem bestätigen wir Ihnen die Teilnahme am Kurs mit einer Bescheinigung, wenn am Kursende keine Prüfung abgelegt wurde oder Sie die Prüfung nach zwei Versuchen nicht bestanden haben sollten.

Aufbauoptionen

Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, einen Spezialberufssprachkurs zu besuchen.

Darüber hinaus stehen Ihnen bei uns zahlreiche weitere Bildungsangebote zur Verfügung. Sprechen Sie uns bitte an.

Dauer

Ein Basisberufssprachkurs mit 500 Unterrichtseinheiten dauert in Vollzeit in der Regel ca. vier, in Teilzeit ca. sieben Monate. Diese gliedern sich in 300 Unterrichtseinheiten zur Sprachvermittlung und anschließende 100 Unterrichtseinheiten zur gezielten Prüfungsvorbereitung.