Halbzeit in „AQUIS“-1

Halbzeit in „AQUIS“

20. Mai 2014

"AQUIS" steht für das Aschaffenburger Qualifizierungs-, Unterstützungs-, Integrations- und Sprachförderzentrum.

Seit dem 7. Januar  2014 nehmen 30 Migranten und Migrantinnen an einem Projekt zur individuellen Beratung, Förderung, sowie beruflichen und sprachlichen Qualifizierung mit dem Ziel der beruflichen Integration im Bereich Lager teil.
Das Projekt wird in Kooperation mit dem Jobcenter der Stadt Aschaffenburg durchgeführt.

In Teilzeitunterricht erweitern die Teilnehmer ihre Sprachkenntnisse, nachdem zuvor alle Teilnehmenden einen vom BAMF (Bundesamt für Migration) geförderten Integrationskurs mit 600 Stunden Deutsch und einen 60–stündigen Orientierungskurs sowie eine Abschlussprüfung DTZ (Deutschtest für Zuwanderer) absolviert hatten. 
Ziel ist des Kurses ist es, Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) zu erlangen. 

Parallel zur Sprachförderung findet eine berufliche Qualifizierung im Bereich Lager statt. Hier werden fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vermittelt, die am Ende des Kurses in einem Qualifizierungsbaustein nach BiBB (Teilgebiet einer Berufsausbildung) abgeprüft werden.

In einem 4-wöchigen Praktikum können dann die sprachlichen und beruflichen Kenntnisse unter Beweis gestellt werden.

Sozialpädagogen unterstützen die Teilnehmer, leisten Hilfe zur Selbsthilfe bei Alltagsproblemen (z. B. bei der Regelung der Kinderbetreuung, Fragen zu Integrationsproblemen beim Einleben in Deutschland), helfen bei der Suche nach einem Praktikums- und Arbeitsplatz.

Der Kurs läuft noch bis zum 1. Dezember 2014 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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