Allgemeiner Integrationskurs
Im allgemeinen Integrationskurs lernen Sie gemeinsam mit anderen Zugewanderten neben der deutschen Sprache auch viel über das deutsche Rechtssystem, die Demokratie in Deutschland, über die Schulen, Kindergärten und das Gesundheitssystem sowie über viele andere Dinge, die Sie im täglichen Leben in Deutschland brauchen.
Die Euro-Schulen als Mitglieder der ESO Education Group unterstützen seit über 45 Jahren Menschen mit Migrationshintergrund bei der Einreise, beim Einleben in Deutschland und bei der Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt. Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten möchten, sollten Sie die deutsche Sprache sprechen. Ein Integrationskurs ist dabei der Schlüssel für eine gelungene Integration.
Fort- und Weiterbildung:
Allgemeiner Integrationskurs
Allgemeiner Integrationskurs
Inhalt
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:- Einkaufen und Wohnen
- Gesundheit
- Arbeit und Beruf
- Ausbildung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Medien und Mobilität
Sie lernen außerdem, wie Sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben.
An den Sprachkurs schließt sich ein grundsätzlich 100-stündiger Orientierungskurs an. In seinem Rahmen beschäftigen Sie sich mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus lernen Sie regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen.
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:- Ausländer*innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer*innen können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler*innen und ihre Familienangehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer*innen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger*innen oder deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf besteht.
Abschluss
Jeder Integrationskurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ" als Sprachprüfung und dem Test "Leben in Deutschland" ab.Mit dem DTZ, einem skalierten Sprachtest für die Sprachniveaustufen A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER, weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach, mit dem Test "Leben in Deutschland" erbringen Sie den Nachweis über ihre Kenntnisse über Deutschland.
Sie benötigen beide bestandenen Tests, um im Anschluss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten.
Aufbauoptionen
Im Anschluss an den Besuch des Integrationskurses stehen Ihnen zahlreiche weiterführende Sprachkursangebote in unserem Hause zur Verfügung.Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sollten Sie nach Abschluss des Kurses das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, bis zu drei Kursabschnitte zu wiederholen und eine erneute Prüfung abzulegen.
Dauer
Der Allgemeine Integrationskurs gliedert sich wie folgt:- Basissprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Aufbausprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Orientierungskurs mit einem Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
Ihre individuelle Kursteilnahme richtet sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests, der vor Beginn des Kurses obligatorisch ist.