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Für die Fachlageristen 22 steht die Zwischenprüfung kurz bevor

8. Februar 2024

Die Zwischenprüfung legen wir Ende Februar beim sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e.V. ab. Das war ein Schock. Allein nach Dresden fahren? Unsere Sozialpädagogin und unsere Ausbilderin haben uns beruhigen können, denn wir fahren alle gemeinsam am 08.02.2024 nach Dresden, um den Weg und das Objekt kennenzulernen.

Bei der Zwischenprüfung müssen wir den Wareneingang und die Einlagerung praktisch vollziehen. Nebenbei werden uns noch Fragen zum jeweiligen Themenbereich gestellt und somit unser Wissen abgefragt.

Unsere Aufgaben beim Wareneingang

Beim Wareneingang fängt man mit der Grobkontrolle an, d.h. die Adresse wird überprüft, es wird auf äußere Beschädigungen geachtet, und die Packstücke werden gezählt. Danach kommt die Feinkontrolle. Da wird die Palette abgepackt und die Artikel werden sortenrein ausgepackt. Jetzt muss man auf die Qualität, Quantität, Identität und Beschaffenheit achten. Falls etwas nicht stimmen sollte, wird eine Mängelrüge geschrieben. Zum Schluss werden im Wareneingangsbuch die eingehenden Artikel am PC eingetragen.

Was gilt es bei der Einlagerung zu beachten?

Bei der Einlagerung wird noch einmal alles kontrolliert. Danach werden die Lagerorte im Warenwirtschaftssystem herausgesucht. Dabei geben wir die Artikelnummer ein und es erscheint der ganze Artikel. Jetzt muss man darauf achten, ob die Artikelnummer, die Bezeichnung, die Mengeneinheit und der Lagerort stimmen. Sobald ich den Lagerort habe, kann ich den Artikel dem jeweiligen Lagerort zuweisen. Am PC wird noch die Lagerfachkarte geschrieben. Sind ein oder mehrere Artikel nicht in Ordnung, kommen diese in ein Sperrlager.

Jetzt haben wir einen kleinen Einblick in unsere Zwischenprüfung gegeben und hoffen, dass wir sie alle erfolgreich bestehen. Ab jetzt heißt es üben, üben und nochmals üben.

 

Text und Bilder: Fachlageristen 22

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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