Integration: Demokratieschule für Flüchtlinge-1

Integration: Demokratieschule für Flüchtlinge

1. Dezember 2021

Für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern wird viel getan. Der Landtag möchte den Fokus noch stärker auf die Demokratie und das politische System legen und bietet ein besonderes Besuchsprogramm für junge Flüchtlinge an: die Demokratieschule.

Rechte, Pflichten, Toleranz

Viele Flüchtlinge haben in ihrem Leben oft weder Demokratie, Grund- und Bürgerrechte oder Toleranz kennengelernt. Deshalb zeigt das Projekt „Demokratieschule“ wie Politik funktioniert, und zwar da, wo sie gemacht wird – im Landtag NRW.

Teilnehmer*innen von Integrationskursen erhalten im Landesparlament Informationen unter anderem zu den Grund- und Bürgerrechten, zum Föderalismus und zu Rechten und Pflichten aller in einer Demokratie lebenden Bürger*innen. Der Besuch gewährt zudem Einblicke in die Aufgaben und die Arbeitsweise des Landesparlaments. Zudem können sich die Teilnehmenden über aktuelle Fragen austauschen.

Voraussetzungen

Um an der Demokratieschule teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie müssen Teilnehmer*in eines Integrationskurses sein
  • möglichst bereits Deutschkenntnisse mitbringen
  • je Termin sind maximal 50 Personen zugelassen
  • es gilt die 3G-Regel
  • es besteht Maskenpflicht in den Gebäuden
  • möglichst keine Rucksäcke tragen
  • Taschen, die ein größeres Format als DIN A4 haben, müssen aus Sicherheitsgründen an der Garderobe deponiert werden

Termine

Folgende Termine stehen für einen Besuch des Landtags zur Verfügung:

Jeweils um 14:00 Uhr

Mittwoch, 08.12.2021
Mittwoch, 19.01.2022
Mittwoch, 09.02.2022
Mittwoch, 16.03.2022
Mittwoch, 30.03.2022

Fahrtkostenzuschüssen

  • Fahrtkostenzuschuss für Personen, die außerhalb Düsseldorfs wohnen
  • Abfahrtsort bis zum Landtag
  • Hinausgehende Fahrtkosten (z. B. durch ein weiteres Rahmenprogramm) ohne Zusammenhang mit dem Besuch des Landtags NRW werden nicht übernommen.
  • Die Gewährung des Zuschusses setzt eine ordnungsgemäße und von der Landtagsverwaltung bestätigte Anmeldung des Landtagsbesuchs sowie die Teilnahme am vorgesehenen Programm des Besucherdienstes voraus.

Informationen zur An- und Abfahrt

Busfahrten:
Für bis zu 29 Personen werden 1,50€ pro gefahrenen Kilometer erstattet. Ab 30 Personen werden 1,80€ p/Km erstattet.

Bahnfahrten:
Erstattet werden 50% des Gruppenfahrpreises. Die günstigste Anreise wird bezuschusst.

PKW:
Kosten für die Anreise mit einem PKW, Taxi oder Mietwagen werden nicht erstattet.

 

Bildquelle Beitragsbild: © smshoot/shutterstock.com

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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