Der Unterricht geht weiter…-1

Der Unterricht geht weiter…

7. August 2020

Seit den letzten Monaten dominiert ein Thema die Nachrichten: Corona. Auch die Euro-Schulen in Wittenberg waren davon betroffen und mussten von Mitte März bis Mitte Mai die Türen geschlossen halten. Unter Einhaltung der Anweisungen der Verordnungen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 konnten ab dem 25. Mai 2020 wieder Sprachkurse fortgeführt werden.

Im Zuge dessen haben die Euro-Schulen am Standort Wittenberg bereits einen unterbrochenen Berufssprachkurs für das Sprachniveau B2 und einen Integrationskurs beenden können.

Gute Lösungen gefunden

Gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge konnte zudem ein neuer Berufssprachkurs in einer Kleingruppe starten. Für größere Kursstärken werden die Euro-Schulen in Wittenberg auf das vom BAMF vorgeschlagene Modell 5 ab dem 24. August 2020 setzen, sodass alle Teilnehmer*innen des noch unterbrochenen Kurses weiter ihre Deutschkenntnisse ausbauen können. Wir ziehen alle an einem Strang und hoffen, dass die pandemiebedingte Situation nicht erneut eskaliert, damit wir Anfang November 2020 einen neuen Integrationskurs beginnen können, auf den bereits zahlreiche neue Teilnehmenden seit Monaten warten.

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund und geben Sie auf sich Acht!


Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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