Verlängerung des Lockdowns-1

Verlängerung des Lockdowns

11. März 2021

Seit dem 8. März 2021 gilt nun die 10. Verordnung zur Eindämmung von SARS-CoV-2 und damit weiterhin einhergehend die Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Leider betrifft dies auch die Integrations- und Berufssprachkurse der Deutschsprachförderung, welche nach wie vor bis zum 28. März 2021 nicht im Präsenzunterricht stattfinden dürfen. In einem Diskurs mit den Teilnehmer*innen zu der Möglichkeit von Online-Unterricht, kristallisierte sich zudem heraus, dass dieser gerade in Hinblick auf technische Voraussetzungen und oft auch fehlender Kinderbetreuung nicht stattfinden kann.

Somit hoffen wir, dass die anvisierten Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt die Inzidenzzahlen des Landkreises Wittenberg senken werden und somit ab dem 29. März 2021 auch Sprachkurse wieder in den Euro-Schulen stattfinden können.

Bis dahin bleiben Sie gesund!

Bildquelle Beitragsbild: © Nelosa /shutterstock.com

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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