Bewerbungstipp April: Bewerbungsfoto – Teil I-1

Bewerbungstipp April: Bewerbungsfoto – Teil I

19. Juni 2018

„Sich ein Bild von etwas machen“ oder „sehen, wozu etwas gut ist“ sind nur zwei Beispiele für gebräuchliche Zitate, in denen das Sehen eine zentrale Bedeutung spielt. Solche oder ähnliche Zitate gibt es in großer Menge, da viele Menschen bevorzugt visuelle Informationen aufnehmen.

Genau das ist der Grund, warum es ratsam ist, weiterhin nicht auf ein Bewerbungsfoto zu verzichten. Das ist zwar seit Inkrafttreten des AGG möglich, aber nicht unbedingt von Vorteil.

Auch bei einem noch so kurzen Blick in die Bewerbungsunterlagen fällt das Foto ins Auge – schneller als jedes Wort. Erste Eindrücke sind sofort vorhanden und vielleicht sogar erste Sympathien.

Und warum auf Chancen verzichten?

 

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
Bewerbungstipp April: Bewerbungsfoto – Teil I-1