Bewerbungstipp Juli: Stellenanzeigen genau lesen - Teil I-1

Bewerbungstipp Juli: Stellenanzeigen genau lesen - Teil I

17. Juli 2018

Es gibt viele Varianten von Stellenanzeigen. Gemeinsam haben jedoch die meisten, dass sie direkt oder indirekt bestimmte Vorgaben machen, die man als Bewerber lesen sollte.

Wird in der Anzeige zum Beispiel um eine Bewerbung über das firmeneigene Bewerbungsportal gebeten, so ist auch zu empfehlen das so zu tun. Andernfalls geht man nicht nur das Risiko ein, dass unterstellt werden könnte, dass man die Stellenanzeige nicht gründlich gelesen hat (negativer Rückschluss auf Ihre Eigenschaften), mutmaßlich erzeugt man im Unternehmen dadurch auch zusätzlichen Aufwand.

Dabei ist egal, wie die Vorgabe lautet: Auch Bitten um eine schriftliche oder eine Online-Bewerbung per E-Mail sollten befolgt werden.

Ist der Weg nicht explizit vorgebeben, erhält man eventuell dennoch einen Hinweis über die Anzeige. Steht dort am Ende ein Name mit einer E-Mail-Adresse? Oder eine postalische Anschrift? Dann nehmen Sie bitte diesen Weg.

 

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
Bewerbungstipp Juli: Stellenanzeigen genau lesen - Teil I-1