Bewerbungstipp Februar: Probearbeiten-1

Bewerbungstipp Februar: Probearbeiten

6. Dezember 2018

Es gibt viele Sprichwörter, aber auf das Thema Probearbeiten passt kaum eines so gut wie: „Wer kauft schon gern die Katze im Sack“? Dieser bekannte Satz beschreibt letztlich, dass niemand gern einen Handel eingeht, ohne eine gewisse Prüfung.

Unter diesem Blickwinkel bietet ein Probearbeiten viele Chancen für beiden Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide haben hier die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln.

Wozu Probearbeiten?

Die Firma bekommt einen ersten Eindruck von der Leistungsfähigkeit und von der Motivation des potentiellen neuen Mitarbeiters. Und als Arbeitsuchender lernt man Betrieb, auszuführende Tätigkeiten und Kollegen kennen.

Probearbeiten kann also eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten sein. Aber natürlich kann auch jede Seite feststellen, dass es eben nicht passt.
Wichtig ist auf jeden Fall, das Probearbeiten nur in Absprache mit seinem Kostenträger (also bei Arbeitslosengeldempfängern z.B. die Arbeitsagentur) durchzuführen!



Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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