Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - Qualifizierung
(ES) Euro-Schulen
Sie streben eine Tätigkeit als Betreuungskraft an oder übernehmen bereits in Ihrer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und möchten sich entsprechend professionell qualifizieren? Mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft erwerben Sie die dafür notwendigen beruflichen Kompetenzen.
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt Sie, Anspruchsberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten und zu betreuen. Als Betreuungs- und Aktivierungsangebote kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Sie erlernen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten zu übernehmen, helfen zielführend die Lebensqualität zu verbessern und gestalten die Umsetzung von Betreuungskonzepten aktiv mit.
Auf der Grundlage des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes hat der GKV Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien zur Qualifizierung für Betreuungskräfte angepasst. Neu ist, dass die Förderung von "zusätzlichen Betreuungskräften" auf alle Heimbewohner*innen, unabhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist.
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt Sie, Anspruchsberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten und zu betreuen. Als Betreuungs- und Aktivierungsangebote kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Sie erlernen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten zu übernehmen, helfen zielführend die Lebensqualität zu verbessern und gestalten die Umsetzung von Betreuungskonzepten aktiv mit.
Auf der Grundlage des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes hat der GKV Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien zur Qualifizierung für Betreuungskräfte angepasst. Neu ist, dass die Förderung von "zusätzlichen Betreuungskräften" auf alle Heimbewohner*innen, unabhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist.
Fort- und Weiterbildung:
Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - Qualifizierung
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Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - Qualifizierung
Inhalt
- Pflege- und Hauswirtschaft
- Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung
- Grundlagen der Kommunikation und Interaktion
- Notfalltraining
- Pflege und Pflegedokumentation
- Rechtskunde
- Grundlagen der Ernährungslehre
- Möglichkeiten der Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung
- Training und Arbeit am Fallbeispiel
Voraussetzungen
Der Kurs wendet sich an Personen aller Altersgruppen,- die lange Zeit ohne Beschäftigung sind bzw. noch nicht berufswirksam werden konnten,
- die über keinen oder keinen für den Arbeitsmarkt geeigneten Berufsabschluss verfügen, deren Aktivitäten zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt, aus familiären oder anderen persönlichen Gründen fruchtlos blieben,
- die bereits in einer Einrichtung der Altenhilfe tätig sind, aber keine Weiterbildung im Sinne der Richtlinien nach § 53b SGB XI nachweisen können.