Rechtskunde für unsere Nachbarn mit Migrationshintergrund-1

Rechtskunde für unsere Nachbarn mit Migrationshintergrund

22. September 2017

Das Leben in Deutschland ist für viele Migranten neu und in vielen Punkten anders als in ihren Heimatländern. Rechtskenntnisse sind aber wichtig, um aus Unwissen entstandenen Ärger mit seinen Mitmenschen zu verhindern.

Erlaubt oder verboten?

Aus diesem Grund haben wir am 8. September 2017 in der Zeit von 9:30 bis 12:30 Uhr, bereits zum zweiten Mal, ein Rechtskundeseminar mit dem Titel: „Erlaubt oder verboten?“ durchgeführt. Diese Veranstaltung in den Räumlichkeiten unseres Sprach- und Integrationszentrums in Bitterfeld wurde unterstützt durch eine Initiative des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Beispiele aus dem alltäglichen Leben

An Beispielen, die uns jeden Tag im Alltag begleiten, wurden verschiedene Situationen in Bezug auf die Rechtslage näher betrachtet und geklärt, z. B.: „Wenn man einen Vertag unterschrieben hat, ohne ihn zu verstehen, ist er trotzdem gültig? oder „Ich kann nachts in meiner Unterkunft feiern, wenn ich Lust dazu habe“ oder „Sperrmüll, den andere Menschen auf die Straße stellen, kann ich einfach mitnehmen, wenn er mir gefällt!" – Ja oder Nein?

Die richtigen Antworten zum Nachlesen

Zu diesen und allen anderen Fragen, die von einem Dolmetscher übersetzt wurden, hatte eine ehrenamtlich vortragende Person, hier eine Richterin vom Amtsgericht Bitterfeld, jeweils die richtigen Antworten parat. Ein großer Teil der Fragen war in deutscher, arabischer und persischer Schrift in Form eines Quiz vorbereitet, so dass die Teilnehmer die richtige Antwort mit nach Hause nehmen konnten, um diese auch später noch einmal nachlesen zu können.


Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text vorrangig die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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