Projektworkshop zur Datenschutz-Grundverordnung-1

Projektworkshop zur Datenschutz-Grundverordnung

2. Juli 2018

Wofür brauchen wir das die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und was müssen wir konkret tun?
Kaum ein Thema beschäftigte die Unternehmen, quer durch alle Branchen so, wie das Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018.

Was ist die DSGVO?

DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Hauptanliegen sind der Schutz der personenbezogenen Daten von EU-Bürgern und die Standardisierung aller bestehenden Datenschutzgesetze. Und welche Konsequenzen hat die DGSVO? Bei Nichteinhaltung der DSGVO-Vorschriften beträgt die Strafe 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens-  je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Was bedeutet das für die HoGa-Branche?

Die Unternehmen der Hotel- und Gaststättenbranche sind von diesem Thema ganz besonders betroffen. Sie stehen zwischen zwei Extremen. Zum einen haben sie auf Grund der gesetzlichen Vorschriften persönliche Daten über die Beherbergungsgäste zu erheben, zum anderen sind diese Daten jedoch oftmals als besonders schützenwerte Informationen (Geburtstag, Geschlecht, Adresse u.a.) klassifiziert.

Somit ist die Organisation, die Zugriff auf diese Daten hat, hier also das Hotel, Datenverantwortlicher. Das Hotel beschafft und verwendet die Daten der betroffenen Person und ist für die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften verantwortlich.

Workshop für HoGa-Betriebe zur DSGVO

Im Rahmen des Projektes <link internal-link hoga.retention>HoGa.Retention trafen sich am 6. Juni 2018 im Ferienpark Plötzky 24 Unternehmer zu einem Workshop genau zu diesem Thema: „Die Auswirkungen der DSGVO auf die Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche“.

Die am Projekt HoGa.Retention beteiligten Unternehmen analysierten gemeinsam mit dem Dozenten, Herrn F. Gerlinger von der GELO Consult Hamburg, grundsätzliche Anforderungen der DSGVO und erarbeiteten praktikable Handlungsempfehlungen für die Unternehmen: welche Rechte hat der Gast, welche Pflichten hat der Hotelier usw., sodass am Ende des Workshops die vielen Fragezeichen bei den Unternehmern guten Antworten und Lösungsvorschlägen weichen konnten.

 

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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