Elternintegrationskurs
Im Elternintegrationskurs lernen Sie gemeinsam mit anderen Eltern von Kindern und Jugendlichen neben der deutschen Sprache viel über das deutsche Rechtssystem und die Demokratie in Deutschland. Vor allem aber werden Sie ganz gezielt über die Schulen, Kindergärten und das Gesundheitssystem informiert sowie über viele andere Dinge, die Sie im täglichen Leben in Deutschland brauchen.
Die Euro-Schulen als Mitglieder der ESO Education Group unterstützen seit über 45 Jahren Menschen mit Migrationshintergrund bei der Einreise, beim Einleben in Deutschland und bei der Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt. Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten möchten, sollten Sie die deutsche Sprache sprechen. Ein Integrationskurs ist dabei der Schlüssel für eine gelungene Integration.
Fort- und Weiterbildung:
Elternintegrationskurs
Elternintegrationskurs
Inhalt
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:- Einkaufen und Wohnen
- Gesundheit
- Arbeit und Beruf
- Ausbildung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Medien und Mobilität
Der Elternintegrationskurs orientiert sich speziell an den Herausforderungen, die Sie als Eltern von in Deutschland aufwachsenden Kindern haben. Daher gehört es zum Angebot, dass Sie im Kurs sowohl die Einrichtung, die Ihr Kind besucht (Kindergarten oder Schule) als auch die relevante Bezugsperson (Erzieher*innen oder Lehrkräfte) kennenlernen. Durch das gemeinsame Lernen mit anderen Eltern besteht die Möglichkeit, sich auch über die eigenen Probleme und Erfahrungen mit jemandem auszutauschen, der eventuell Ähnliches erlebt hat. Ziel ist es, Sie dahingehend zu schulen, dass Sie in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für die Zukunft Ihres Kindes mit zu treffen und zu unterstützen.
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:- Ausländer*innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer*innen können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler*innen und ihre Familienangehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer*innen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger*innen oder deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf besteht.
Abschluss
Jeder Integrationskurs schließt mit dem "Deutsch-Test
für Zuwanderer - DTZ" als Sprachprüfung und dem Test "Leben in
Deutschland" ab.
Mit dem DTZ, einem skalierten Sprachtest für die Sprachniveaustufen A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach, mit dem Test "Leben in Deutschland" erbringen Sie den Nachweis über ihre Kenntnisse über Deutschland. Sie benötigen beide bestandenen Tests, um im Anschluss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten.
Aufbauoptionen
Im Anschluss an den Besuch des Integrationskurses stehen
Ihnen zahlreiche weiterführende Sprachkursangebote in unserem Hause zur
Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sollten Sie nach Abschluss des Kurses das
Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, bis zu drei Kursabschnitte zu wiederholen
und eine erneute Prüfung abzulegen.
Dauer
Der Elternintegrationskurs gliedert sich wie folgt:- Basissprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Aufbausprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Spezialkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
- Orientierungskurs mit einem Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
Ihre individuelle Kursteilnahme richtet sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests, der vor Beginn des Kurses obligatorisch ist.