Extbase Variable Dump
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      BEMERKUNGDAUER => 'Der Frauenintegrationskurs gliedert sich wie folgt:
<br><ul><li>Basissprachk
         urs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) </li
         ><li>Aufbausprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je
          45 Minuten) </li><li>Spezialkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterricht
         sstunden (je 45 Minuten) </li><li>Orientierungskurs mit einem Kursabschnitt
          à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) </li></ul><br>Gesamt: 1.000 Unte
         rrichtstunden à 45 Minuten. <br><br>Ihre individuelle Kursteilnahme richtet
          sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests, der vor Beginn des Kurses obli
         gatorisch ist.
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         iterführende Sprachkursangebote in unserem Hause zur Verfügung. <br><br>Bi
         tte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter! <br><br>Außerdem h
         aben Sie die Möglichkeit, sollten Sie nach Abschluss des Kurses das Sprachn
         iveau B1 nicht erreicht haben, bis zu drei Kursabschnitte zu wiederholen und
          eine erneute Prüfung abzulegen.
' (414 chars) INHALT => 'Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt,
         zum Beispiel: <br><ul><li>Einkaufen und Wohnen </li><li>Gesundheit </li><li>
         Arbeit und Beruf </li><li>Ausbildung und Erziehung von Kindern </li><li>Frei
         zeit und soziale Kontakte </li><li>Medien und Mobilität </li></ul><br>Sie l
         ernen außerdem, wie Sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare
          ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben. <br><br>An den Sprachku
         rs schließt sich ein grundsätzlich 100-stündiger Orientierungskurs an. In
          seinem Rahmen beschäftigen Sie sich mit deutscher Kultur, Geschichte und R
         echtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das
          demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutun
         g sind. Darüber hinaus lernen Sie regionale Gepflogenheiten sowie kulturell
         e und historische Hintergründe kennen. <b></b>
' (884 chars) NUTZEN => NULL METHODIK => NULL ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN => 'Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilna
         hme am Integrationskurs: <div><ul><li>Ausländerinnen, denen erstmals ein d
         auerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch
         auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die
         Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel e
         rteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreich
         enden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde f
         ür diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus. </
         li><li>Bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen können von de
         r Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonde
         rs integrationsbedürftig sind. </li><li>Ausländerinnen, die Leistungen na
         ch dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können
          vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpf
         lichtet werden. </li><li>Spätaussiedlerinnen und ihre Familienangehörige
         haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erh
         alten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechti
         gung. </li><li>Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch d
         as Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplä
         tze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: </li></ul><ol><li>
         Ausländerinnen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hi
         erunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen
          ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten is
         t. </li><li>Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen oder deutsche Sta
         atsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf besteht.</li></o
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         rachniveaustufen A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER wei
         sen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach, mit dem Test "Leben in Deutschland" erbr
         ingen Sie den Nachweis über ihre Kenntnisse über Deutschland. <br><br>Si
         e benötigen beide bestandenen Tests, um im Anschluss vom Bundesamt für Mig
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Der Frauenintegrationskurs orientiert sich speziell an den Herausforderungen, die Sie als Frau in Deutschland haben. Sie lernen ausschließlich gemeinsam mit anderen Frauen und immer nur mit einer weiblichen Lehrkraft. So kommen wir mit diesem Kursangebot insbesondere muslimischen Frauen entgegen, die nicht mit Männern gemeinsam lernen wollen.
Frauenintegrationskurs

Fort- und Weiterbildung:
Frauenintegrationskurs

Deutsch & Integration
Vollzeit,Teilzeit
Präsenz-Unterricht offline
Fragen? Sprechen Sie uns an!

Frauenintegrationskurs

Inhalt

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
  • Einkaufen und Wohnen
  • Gesundheit
  • Arbeit und Beruf
  • Ausbildung und Erziehung von Kindern
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Medien und Mobilität

Sie lernen außerdem, wie Sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben.

An den Sprachkurs schließt sich ein grundsätzlich 100-stündiger Orientierungskurs an. In seinem Rahmen beschäftigen Sie sich mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus lernen Sie regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen. 

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs: 
  • Ausländerinnen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus. 
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind. 
  • Ausländerinnen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden. 
  • Spätaussiedlerinnen und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung. 
  • Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: 
  1. Ausländerinnen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist. 
  2. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen oder deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf besteht.

Abschluss

Jeder Integrationskurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ" als Sprachprüfung und dem Test "Leben in Deutschland" ab.

Mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ, einem skalierten Sprachtest für die Sprachniveaustufen A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach, mit dem Test "Leben in Deutschland" erbringen Sie den Nachweis über ihre Kenntnisse über Deutschland.

Sie benötigen beide bestandenen Tests, um im Anschluss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten.

Aufbauoptionen

Im Anschluss an den Besuch des Integrationskurses stehen Ihnen zahlreiche weiterführende Sprachkursangebote in unserem Hause zur Verfügung.

Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sollten Sie nach Abschluss des Kurses das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, bis zu drei Kursabschnitte zu wiederholen und eine erneute Prüfung abzulegen.

Dauer

Der Frauenintegrationskurs gliedert sich wie folgt:
  • Basissprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
  • Aufbausprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
  • Spezialkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
  • Orientierungskurs mit einem Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)

Gesamt: 1.000 Unterrichtstunden à 45 Minuten.

Ihre individuelle Kursteilnahme richtet sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests, der vor Beginn des Kurses obligatorisch ist.