Start der KomBer-Maßnahme-1

Start der KomBer-Maßnahme

21. März 2018

Die KomBer-Maßnahme ist von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen worden und bietet eine Kombination aus Berufssprachkursen im Bereich Deutschsprachförderung (DeuföV) und einer gezielten Arbeitsförderung.

Ziele der KomBer-Maßnahme

Die Ziele der Maßnahme „Kombination berufsbezogener Sprachförderung mit Arbeitsförderung“ (KomBer) sind die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und die Vermittlungshemmnisse der Teilnehmer zu verringern oder vollständig zu beseitigen. Auf diese Weise soll eine erfolgreiche Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung erreicht werden.

Außerdem beinhaltet der Kurs eine individuelle Eignungsfeststellung, die Kenntnisvermittlung von gewerblichen und technischen Bereichen sowie ein gezieltes Bewerbungscoaching.

Umfang und Ablauf

Die Maßnahme KomBer beginnt zeitgleich mit dem täglich stattfindenden Berufssprachkurs und geht in den ersten vier Wochen über einen Zeitraum von fünf bis zehn Stunden.

Ab der fünften Woche wird der Berufssprachkurs zugunsten der beruflichen Eingliederung um einen Tag in der Woche verkürzt, damit die Teilnehmer gezielt auf eine betriebliche Erprobung vorbereitet werden können. Hierzu wird bereits während des Kurses eine Zertifikatsprüfung durchgeführt, um die Voraussetzungen für den erzielten Beruf zu gewährleisten.

Für die betriebliche Erprobung wird ein Zeitraum von fünf bis sechs Wochen in Vollzeit anberaumt. Während der Maßnahme werden die Teilnehmenden von einem Sozialpädagogen und einem Integrationscoach begleitet und unterstützt.

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an der KomBer-Maßnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren und der Nachweis über die erfolgreiche Beendigung eines Integrationskurses.

Bei Interesse an der Maßnahme können Sie sich gerne direkt an unserem Standort oder telefonisch beraten lassen. Nehmen Sie <link internal-link kontakt>Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihren Besuch!


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Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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