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Etappenziel Zwischenprüfung erreicht

6. Juni 2018

Die Lehrlinge brachten die Zwischenprüfung der Fachpraktiker für Tischler im 2. Lehrjahr hinter sich und warten nun gespannt auf die Ergebnisse.

Die Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung der Fachpraktiker im Tischlerhandwerk besagt, dass die Berufsausbildung 3 Jahre dauert und zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen ist. Diese soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden. Bei uns war es am 16. Mai 2018 soweit.

Die Prüfungsinhalte erstrecken sich über die in den ersten 18 Monaten erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoff. Zum Nachweis der praktischen Fähigkeiten müssen die Lehrlinge in 7 Stunden eine Arbeitsprobe anfertigen.

Dabei muss folgendes durchgeführt und beachtet werden:
Das Herstellen eines Werkstückes mit mindestens zwei verschiedenen Verbindungsarten und den entsprechenden Handmaschinen (nach Maßgabe des Maschinenlehrganges Teil1). In unserem Fall musste eine Fußbank als Prüfungsstück angefertigt werden.


Es zeigte sich, dass trotz eifriger Vorbereitung noch einige Defizite aufzuarbeiten sind:
1.    Zeitprobleme
2.    Sauberkeit und Dichtigkeit der Verbindungen
3.    Bekämpfen der Prüfungsangst

Dies sollte in der restlich verbleibenden Zeit der Lehre gut zu schaffen sein, da es sich im Wesentlichen um keine schwerwiegenden Aufgaben handelt.
In der Kenntnisprüfung, die am 15. Mai 2018 in der Berufsschule stattfand mussten wir innerhalb von zwei Stunden Aufgaben aus den folgenden Prüfungsgebieten schriftlich lösen:

1.    Arbeitsplanung und Konstruktion
2.    Planung und Fertigung
3.    Montage

Hier war hohe Konzentration und Beachtung der schriftlichen Fragestellung und Formulierung der Antworten gefragt. Schließlich muss ein Handwerker im Umgang mit Kunden auch präzise formulieren, erklären und fachlich richtige Antworten geben.

Nachdem wir nun alle Prüfungen absolviert haben, gilt es abzuwarten. In zwei bis drei Wochen werden wir die Ergebnisse erfahren. Sie werden uns postalisch von der HWK Dresden zugesandt.

Text: Lehrlinge des 2. Lehrjahres


Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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