
Bewerbungstipp August: Stellenanzeigen genau lesen - Teil II
Im letzten Monat haben wir damit begonnen, auf das genaue Lesen von Stellenanzeigen hinzuweisen.
In Tipp dieses Monats wollen wir weitere Beispiele für solche - besser zu beachtenden Vorgaben - aufzählen:
- Wird um die Angabe eines frühestmöglichen Eintrittstermins gebeten, geben Sie Ihren möglichen Eintrittstermin an.
- Wird die Angabe Ihres Gehaltswunsches erbeten, nennen Sie Ihren Gehaltswunsch, üblicherweise p.a. (per annum), also pro Jahr.
- Sind mehrere gleichwertige Stellen an verschiedenen Standorten angeboten, nennen Sie den Standort, für den Sie sich bewerben.
- Rückfragen an zuständige Personen: Auch, wenn die Bewerbung an jemand anderen (z. B. den Geschäftsführer) geht, nehmen Sie zunächst besser den Kontakt mit der angegebenen Ansprechperson auf.
- Halten Sie sich an Vorgaben für Online-Bewerbungen (z. B. max. 3 MB in einem Dokument).
Grundsätzlich gilt: In der Stellenanzeige gemachte Vorgaben sollten befolgt werden, um die Chancen der eigenen Bewerbung nicht zu schmälern.
Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.
