Neue Förderperiode ab Februar 2012: die Bildungsprämie!-1

Neue Förderperiode ab Februar 2012: die Bildungsprämie!

31. Januar 2012

Engagement für Weiterbildung und Berufsqualifizierung ist unsere Aufgabe. In Zeiten in denen Globalisierung und demographischer Wandel die beherrschenden Themen sind, ist es umso wichtiger, fachlich und thematisch am Ball zu bleiben. Leider können Weiterbildungsangebote nicht immer aus eigener Kraft finanzieren werden. Wir haben uns daher entschlossen, die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds als Beratungsstelle zu unterstützen und dieses darüber hinaus bekannter zu machen. 

Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung durch zwei Komponenten: 

• Mit dem Prämiengutschein werden 50 % der Weiterbildungskosten (bis zu 500 €) vom Staat übernommen. Erwerbstätige mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 20.000 € (bzw. gemeinsam Veranlagte bis 40.000 €) können den Gutschein einmal jährlich bei uns im Haus oder bei einer von derzeit rund 500 Beratungsstellen in Deutschland beantragen.
• Das Weiterbildungssparen erlaubt die vorzeitige Entnahme aus dem nach dem Vermögensbildungsgesetz angesparten Guthaben, um insbesondere aufwändige und langfristige Weiterbildungen finanzieren zu können. Der Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage bleibt weiterhin bestehen.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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