Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen - Gesundheitsfachberufe
(ES) Euro-Schulen
Der Erwerb der Berufssprache steht im Mittelpunkt dieses Spezialberufssprachkurses. Dazu gehört Alltagssprache, Pflegejargon und Fachsprache. Wir schulen die Teilnehmenden, damit sie sich in allen Kommunikationssituationen angemessen mündlich und schriftlich ausdrücken können. Der berufssprachliche Deutschkurs für Gesundheitsfachberufe wendet sich an Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Entbindungspfleger*innen sowie Physiotherapeut*innen. Außerdem an Gesundheitsfachkräfte, die in der Antragstellung auf Berufsanerkennung Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in als Referenzberuf angegeben haben. Am Ende des Kurses sollen die Teilnehmenden die deutsche Sprache eigenständig in ihrem Arbeitsalltag auf Station, im Pflegeheim, in der ambulanten Pflege oder in der Praxis verwenden können.
Fort- und Weiterbildung:
Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen - Gesundheitsfachberufe
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Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen - Gesundheitsfachberufe
Inhalt
Es werden allgemeinsprachliche und berufssprachliche Deutschkenntnisse anhand berufsfeldspezifischer Themen vermittelt. Die sprachlich-kommunikativen Kompetenzen sollten dabei im Rahmen eines zyklischen Lernprozesses aufgebaut werden.Thematische Handlungsfelder
- Erstgespräche, Befunderhebung, Anamnese, Aufnahmegespräch
- Behandlungsplan, Pflegeplan
- Patientenedukation: Anleiten, Instruieren, Aufklären, Informieren
- Betreuen, Begleiten, Beraten
- Berichten, Übergabegespräche, Fallbesprechungen
- Dokumentation
- Reflexion
Neben den allgemein- und fachsprachlichen Deutschkompetenzen werden gezielt auch Schlüsselkompetenzen sowie berufsbezogene und interkulturelle Kompetenzen gefördert.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: Teilnehmen können Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung,- die das Anerkennungsverfahren für ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen,
- die den Integrationskurs absolviert haben und / oder Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) besitzen,
- die arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen.
Migrationshintergrund umfasst:
- Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
- Bürger*innen der EU sowie Deutsche mit Migrationshintergrund