(ES) Euro-Schulen
Die dauerhafte berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt - in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - ist das Ziel, das unsere Teilnehmer*innen erreichen möchten. Intensive Aktivierung, Vermittlung in Arbeit sowie die Stabilisierung der Beschäftigung sind unsere Aufgaben. Unsere zielgerichtete Vermittlungsstrategie mit systematischen, genau aufeinander abgestimmten und ineinandergreifender Aktivitäten berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit, die Motivation und das Engagement des jeweiligen Teilnehmers und der jeweiligen Teilnehmerin. Ebenso werden die Kompetenzen, die bestehenden Probleme oder Bedarfs­lagen in die Unterstützungstrategie einbezogen. 

Unsere Jobcoaches und Jobcoachinnen be­treuen, beraten, trainieren, bieten Einzel- und Gruppengespräche, geben persönliches Feedback und begleiten die Teilnehmer*innen konsequent. Intensive Unterstützung öffnet ihm den Weg in den Arbeitsmarkt.
Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht (AViBA) SGB II

Fort- und Weiterbildung:
Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht (AViBA) SGB II

Coaching & Vermittlung
Vollzeit
Präsenz-Unterricht offline
Fragen? Sprechen Sie uns an!

Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht (AViBA) SGB II

Inhalt

Folgende Leistungen werden erbracht:
  • Informationen zum Arbeitsmarkt
  • Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils
  • Bewerbungscoaching und Unterstützung der Eigenbemühungen
  • Elemente der intensiven Aktivierung
  • Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber
  • Wirtschaftlichkeit
  • Gesundheitsorientierung

Voraussetzungen

Die Teilnehmer*innen werden uns vom Jobcenter zugewiesen. Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie erwerbsfähige Leistungsberechtigte wenden sich bitte an Ihre*n ­zuständige*n Ansprechpartner*in im Jobcenter. 

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der Euro-Schulen

Dauer

Die individuelle Zuweisungs- oder Teilnahmedauer eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin wird vom Jobcenter festgelegt. Sie beträgt mindestens drei und höchstens acht Wochen. Für die Teilnehmer*innen besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht (Präsenzzeit). Termine zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gelten als Präsenzzeiten.