Projektstart MobiPro-EU 2016 an den Euro-Schulen Dresden-1

Projektstart MobiPro-EU 2016 an den Euro-Schulen Dresden

17. März 2016

Die Euro-Schulen können jetzt auf die guten Erfahrungen aus dem Vorjahr aufbauen: Im Sommer 2016 startet in Dresden und Meißen der zweite Durchgang des Projekts <link internal-link>Opens internal link in current windowMobiPro-EU im Ausbildungsfach „Staatlich geprüfter Altenpfleger“. Neben Teilnehmern aus Portugal kommen in diesem Jahr auch junge Menschen aus Spanien.

Die Euro-Schulen Dresden und Meißen beteiligen sich damit zum zweiten Mal an dem vom Ministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Projekt zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“.

Dieses wirkt einerseits dem herrschenden Fachkräftemangel im Bereich Altenpflege, sowie andererseits der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Portugal und Spanien entgegen. Interessierte durchlaufen zurzeit im Heimatland einen vorbereitenden Deutschkurs, da die Ausbildung in einer für sie meist noch fremden Sprache erfolgt. Ab Juni bekommt, wer das Auswahlverfahren bestanden hat, hier in Sachsen die Möglichkeit, den Ausbildungsbetrieb während eines Praktikums kennenzulernen. Während der drei Ausbildungsjahre ermöglicht eine gezielte Förderung in Form von begleitendem Deutsch- und Fachunterricht sowie sozialpädagogischer Begleitung den jungen EU-Bürgern, außerhalb ihrer Herkunftsländer eine betriebliche Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.


Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter.



Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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