Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz-1

Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz

26. März 2019

Die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Rechtsgrundlage §16e SGB II) und die Teilhabe am Arbeitsmarkt (Rechtsgrundlage §16i SGB II) haben die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt für sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zum Ziel. 

Euro-Schulen unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Euro-Schulen Erfurt unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch beschäftigungsbegleitendes Coaching sowie mögliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Wir sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Somit erfüllen wir als Bildungsträger die Voraussetzung, um mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zusammenzuarbeiten. 

Informationen und persönliche Beratung

Wir beraten Sie gern persönlich zum neuen Teilhabechancengesetz und zu Fördermitteln für Arbeitgeber. Wenden Sie sich dazu direkt an Herrn Uwe Schöneck unter 03641 3875-0 oder jena@eso.de

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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