(ES) Euro-Schulen
Das Job-Speed-Dating (JSD) stellt einen modernen Weg zur Ansprache von Arbeitgebern dar und soll Teilnehmer und regionale Arbeitgeber aufeinander aufmerksam machen.

Klassische Bewerbungsverfahren können so vorteilhaft verkürzt und der Einstieg in den Arbeitsmarkt zeitnah realisiert werden.
Job-Speed-Dating

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Job-Speed-Dating

Inhalt

Gegenstand der Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 45 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 SGB III ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Job-Speed-Datings (JSD).

Die Maßnahme besteht aus einer

  • mehrtägigen Vorbereitungsphase beim Auftragnehmer und einer
  • eintägigen Großveranstaltung „Job-Speed-Dating“ (JSD) in repräsentativen Räumlichkeiten.

Voraussetzungen

Teilnehmer sind in der Regel:
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose aus dem Rechtskreis SGB III erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II sowie
  • Ausbildungssuchende aus beiden Rechtskreisen.

Die Zuweisung erfolgt ausschließlich von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Abschluss

Teilnehmerbescheinigung der Euro-Schulen.

Dauer

Die Vorbereitungsphase umfasst drei Tage in Vollzeit.
Die Teilnehme an dem Job-Speed-Dating-Tag umfasst 1 Tag.