Job & Co - Beschäftigungsvorbereitende Betreuung
(ES) Euro-Schulen
Sie beabsichtigen, eine Beschäftigung nach einer beruflichen Auszeit, nach der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger oder auch einer Krankheitsphase aufzunehmen und wollen zurück in das Berufsleben?
Wir unterstützen Sie individuell bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle. Wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Lösung von privaten Problemen, wie zum Beispiel der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung oder dem Abbau von Schulden, die die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erschweren - und bereiten Sie auf Ihre zukünftige Arbeitsstelle vor.
Die Euro-Schulen Hannover besitzen seit 1978 Erfahrung in der professionellen Betreuung und Unterstützung von Menschen auf Arbeitsuche. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über umfangreichen Fachkenntnisse, die sie in verschiedenen Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich einsetzen. "Job & Co - Beschäftigungsvorbereitende Betreuung" führen wir im Auftrag des Jobcenters durch.
Fort- und Weiterbildung:
Job & Co - Beschäftigungsvorbereitende Betreuung
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Job & Co - Beschäftigungsvorbereitende Betreuung
Inhalt
Wir motivieren unsere Teilnehmenden zu einer Ausbildung, Beschäftigung oder beruflichen Qualifizierung und führen sie schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran. Die Inhalte orientieren sich an der Zielsetzung „Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem“. Dabei soll insbesondere die Eigenverantwortung gestärkt werden. Außerdem wird den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnet, eigene Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken. Durch aktives Fördern und Fordern wird ebenso die Entwicklung von Handlungsalternativen unterstützt.Beschäftigungsvorbereitende Betreuung:
- Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III),
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB III)
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III)
- Stabilisierung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III).
Voraussetzungen
Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine- besondere individuelle Unterstützung (z.B. in persönlichen und sozialen Angelegenheiten) oder
- ein individuelles Einzelcoaching zu ihrer beruflichen Orientierung und Einmündung in den allgemeinen Arbeitsmarkt benötigen.