Arbeitszeugnis und Referenzschreiben - die Unterschiede

Arbeitszeugnisse sind seit vielen Jahren fester Bestandteil von Bewerbungsunterlagen. Daher steht auch allen Arbeitnehmer*innen, wenn sie ein Unternehmen verlassen, per Gesetz ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Anders sieht es mit Referenzen bzw. Referenzschreiben aus. Dieser Trend aus den USA setzt sich nach und nach auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt durch und kann im Bewerbungswettkampf den Unterschied machen. Wenn sich eine Person Ihres Vertrauens, mit der Sie lange und erfolgreich zusammengearbeitet haben, sich gegenüber potenziellen Arbeitgeber*innen für Sie verbürgt, so macht das einen sehr guten Eindruck bei den Personaler*innen, die Ihre Bewerbungsunterlagen prüfen. Bietet der*die Referenzgeber*in außerdem noch an, dass künftige Arbeitgeber*innen sich persönlich nach Ihren Qualifikationen und Soft Skills erkundigen dürfen, haben Sie einen eindeutigen Vorteil gegenüber anderen Bewerber*innen. Noch ziehen wenige Jobsuchende dieses Ass aus ihrem Ärmel - das ist Ihre Chance, sich aus der Menge hervorzutun!

Bei wem frage ich ein Referenzschreiben an?

Als Allererstes sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Wegbegleiter*innen für ein Referenzschreiben in Frage kommen. Enge Freund*innen, die Ihnen zwar wohlgesonnen sind, sollten Sie aufgrund deren mangelnden Objektivität nicht auswählen. Zu den glaubhaften und kompetenten Referenzgeber*innen zählen Personen, die einen hohen sozialen Status innehaben oder für ihre fachliche Expertise bekannt sind. Diese stehen bestenfalls in der Hierarchie eine Stufe über Ihnen. Das können beispielsweise sein:

  • ehemalige Vorgesetzte
  • Personalchefs und -chefinnen
  • Ausbilder*innen
  • Professor*innen
  • Lehrer*innen und Mentor*innen
  • Kund*innen oder Auftraggeber*innen

Nicht vergessen: Holen Sie sich vorher die Zustimmung der entsprechenden Personen ein, damit diese auf eine mögliche Kontaktaufnahme seitens des neuen Arbeitgebers vorbereitet sind!

Was gehört in ein Referenzschreiben?

Das Referenzschreiben ist kein zwingender Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Daher sind die Referenzgeber*innen in der Gestaltung relativ frei. Ein paar Standardinhalte sollten jedoch nicht fehlen:

  • Vor- und Nachname des*der Ersteller*in
  • Name des Unternehmens / der Organisation, für die Sie gearbeitet haben
  • Telefonnummer und E-Mailadresse für Rückfragen
  • Datum und Betreff (in dem Sie namentlich genannt sind)
  • kurze Selbstpräsentation des ehemaligen Unternehmens / der Referenzgeber*innen
  • Zeitraum der Zusammenarbeit
  • Beschreibung Ihrer Aufgaben, Fähigkeiten und Kenntnissen
  • Nennung der erlangten Erfolge
  • Bewertung des Sozialverhaltens
  • gute Wünsche für die Zukunft
  • Unterschrift des*der Ersteller*in

Wo gebe ich die Referenz(en) an?

Die Referenzschreiben selbst sind ein eigener Abschnitt in Ihren Bewerbungsunterlagen. Zusätzlich können Sie die Referenzgeber*innen auch noch an anderen Stellen Ihrer Unterlagen aufführen. Als mögliche Positionen stehen zur Auswahl:

  • am Ende Ihres Anschreibens
  • innerhalb Ihres Lebenslaufs direkt bei der jeweiligen beruflichen Station
  • am Ende des Lebenslaufs als eigener Abschnitt

Generell sollten Sie den Punkt Referenzen nicht überstrapazieren. Wählen Sie lieber weniger, dafür aber verlässliche Ansprechpartner*innen aus. Es gilt die goldene Regel von nicht mehr als drei Referenzgeber*innen pro Bewerbungsschreiben.

 

Tipp: Fordern Sie regelmäßig Arbeitszeugnisse an!

Ob die Arbeit zu eintönig geworden ist, Sie unter der Last der Aufgaben zusammenzubrechen drohen, die Chefin eine Pfeife ist oder die "lieben" Kollegen Sie mobben - es gibt unzählige Gründe, einem Job Goodbye zu sagen und zu neuen Ufern aufzubrechen. Jetzt wäre ein Arbeitszeugnis ganz nützlich, denken Sie sich. Aber woher soll man spontan eines nehmen, ohne dass der*die Vorgesetzte Wind von Ihren Wechselabsichten bekommt? Am besten ist es, schon zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses vorzubeugen. Fordern Sie in Ihrem Vertrag regelmäßige Arbeitszeugnisse ein! Das erste sollten Sie sich direkt nach Ablauf der Probezeit erstellen lassen - weitere im Ein- oder Zwei-Jahres-Rhythmus. Auch der Wechsel des*der Vorgesetzten bietet immer eine gute Begründung für ein "außerplanmäßiges" Arbeitszeugnis. Denn wer weiß, wie gut Sie mit dem*der Nachfolger*in klarkommen. Sicher ist sicher!