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RoundTable zur Beschäftigung von Migranten

19. August 2016

Zu unserer Hausmesse im Mai 2016 äußerten die Personalverantwortlichen den Wunsch, mehr Informationen über den Zugang zum Arbeitsmarkt für Migranten zu erhalten. Beispielsweise konkretere Auskünfte zu Voraussetzungen, die von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten erfüllt werden müssen, um eingestellt werden können.

Aus diesem Grunde veranstalteten wir am 12. Juli 2016 den „RoundTabel Personal“ an den Euro-Schulen Aschaffenburg.  

Wolfgang Zeiler, Leiter des Bürgeramts Aschaffenburg, erklärte sehr ausführlich und auf alle Personengruppen bezogen unterschiedliche Begriffe und Details. So z. B. zur Arbeitserlaubnis, zum Aufenthaltstitel, zur Niederlassungserlaubnis, ob eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung gestattet ist, welche Aufgabe eine sogenannte Fiktionsbescheinigung hat und ab wann Flüchtlinge, die aus sicheren Staaten kommen, eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Christina Rompos, von der Arbeitgeberberatung/Flüchtlingsangelegenheiten der Agentur für Arbeit, informierte außerdem über mögliche Förderleistungen für Arbeitgeber und für Migranten als Arbeitnehmer:

•    Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)
•    Eingliederungszuschuss
•    WeGebAU
•    Einstiegsqualifizierung (EU)

Elke Zeisler, Leiterin der Euro-Schulen Aschaffenburg, erläuterte die Unterschiede der verschiedenen Deutsch-Level und Zertifikate, die Migranten in den Deutschkursen erreichen können, welche Sprachleistungen zu erwarten sind und wie damit ein Berufseinstieg möglich ist.

Durch das rege Interesse aller Teilnehmer konnten viele Fragen der Personalverantwortlichen detailliert besprochen werden.

Herzlichen Dank an die Referenten und Teilnehmer für diesen informativen und aufschlussreichen Vormittag!

 

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text vorrangig die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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