Extbase Variable Dump
array(7 items)
   BPOID => 'DSX8##GXG2Q18S#' (15 chars)
   BPOID_REPL => 'DSX8__GXG2Q18S_' (15 chars)
   PRODUKT => array(49 items)
      TITEL => 'Aktivcenter (AC)' (16 chars)
      KUERZEL => 'ES_WB_CV_AC_TNB_VZ_DE_1704' (26 chars)
      BEM_ALLG => NULL
      BEMERKUNGDAUER => 'Die individuelle Teilnahmedauer eines*einer Teilnehmenden wird vom Bedarfstr
         äger festgelegt. Sie beträgt in der Regel <b>sechs</b> Monate und höchste
         ns <b>neun</b> Monate.<div><div>Die <b>Wochenstundenzahl</b> beträgt grunds
         ätzlich <b>39 Zeitstunden</b>. Die tägliche Inanspruchnahme der Teilnehmer
         *innen darf neun Zeitstunden inklusive angemessener Pausenzeiten nicht über
         schreiten.</div><div>Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers
         oder der Teilnehmerin liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich
         sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann vorübergehend eine geringere
         Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, wel
         che 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten darf. Der Auftragnehmer hat da
         rauf hinzuwirken, dass möglichst frühzeitig eine sukzessive Steigerung der
          wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme erfolgt.</div></div
         >
' (913 chars) BEMERKUNGPREIS => NULL BEMERKUNGTLNANZAHL => NULL FOERDERUNG => NULL AUFBAUOPTIONEN => NULL INHALT => 'Im Aktivcenter werden folgende Elemente kombiniert:<br><ul><li>Heranführung
          der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II
          i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III),</li><li>Feststellung, Verringerung
         oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 4
         5 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB III),</li><li>Vermittlung in eine versicherungspflich
         tige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB I
         II) und</li><li>Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 S
         GB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III).</li></ul><div>Die Aktivierung,
          Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssyst
         em soll vorrangig durch Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arb
         eiten erreicht werden. Am Ende des Coachings soll jede*r Teilnehmer*in sowei
         t aktiviert und stabilisiert sein, dass er*sie an weitergehenden Fördermaß
         nahmen teilnehmen oder im Idealfall dem Vermittlungsprozess zugeführt werde
         n kann.</div>
' (1001 chars) NUTZEN => NULL METHODIK => NULL ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN => '<div>Teilnehmer sind in der Regel<br><ul><li><b>erwerbsfähige Leistungsbere
         chtigte </b>(über und unter 25 Jahre) mit ausgeprägtem Unterstützungsbeda
         rf, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine ber
         ufliche Qualifizierung oder eine Beschäftigungsaufnahme zu motivieren und s
         chrittweise heranzuführen und die wegen der in ihrer Person liegenden Grün
         de ohne diese Förderung beruflich nicht oder noch nicht eingegliedert werde
         n können.</li></ul></div>
' (482 chars) ZIELE => NULL ZIELGRUPPE => NULL DESCRIPTION => NULL TEASERTEXT => 'Im Aktivcenter werden die Teilnehmer*innen im Vorfeld von Qualifizierung und
          Beschäftigung intensiv aktiviert und damit an den Beschäftigungsmarkt her
         angeführt.
' (163 chars) MARKETINGTEXT => 'Die Teilnehmenden am Aktivcenter erhalten die Möglichkeit, durch Fordern un
         d Fördern eigene Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken. Auch d
         ie Entwicklung von Handlungsalternativen wird unterstützt. Intensive sozial
         pädagogische Begleitung ergänzt die Aktivierung.<div><br></div><div>Vorran
         giges Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch Unterbreitung n
         iedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung
         intensiv zu aktivieren und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
         </div>
' (538 chars) KEYWORDS => NULL PRAKTIKA => '<div>In Einzelfällen kann eine betriebliche Erprobung Bestandteil der indiv
         iduellen Aktivierung sein.</div><div>Die betriebliche Erprobung bei einem Ar
         beitgeber kann bis zu sechs Wochen betragen.</div>
' (202 chars) ABSCHLUSS => 'Teilnahmebescheinigung<br>' (26 chars) CREDITPOINTS => '0' (1 chars) BPOID => 'DSX8##GXG2Q18S#' (15 chars) TYP => 'Fort- und Weiterbildung' (23 chars) FACHBEREICH => 'Coaching & Vermittlung' (22 chars) MARKE => '(ES) Euro-Schulen' (17 chars) FACHUNTERBEREICH => 'Coaching,Vermittlung' (20 chars) LEISTUNGSART => 'Weiterbildung' (13 chars) GESCHAEFTSFELD => NULL BILDUNGSFORM => 'Vollzeit' (8 chars) TYPID => '3' (1 chars) URLTITEL => 'Aktivcenter__AC_' (16 chars) INAKTIV => '0' (1 chars) FINANZIERUNGDURCH => 'Jobcenter (JC)' (14 chars) PRODUKTBESCHREIBUNGSBILD => NULL PRODUKTTITELBILD => OCI-Lobprototypeobject VOID => 'ESX8##GXG2Q14##' (15 chars) ZUGEL_ZERT_MAßNAHMEN => NULL PRODUKTFLYERNAME => NULL PRODUKTWERBUNG => NULL PORTALBILD => NULL LERNFORMAT => 'Präsenz-Unterricht offline' (27 chars) LERNFORMATDEFINITION => 'Gemeinsamer zeitgleicher Unterricht von Lehrenden und Lernenden in einem phy
         sischen Raum (z. B. Präsenz-Unterricht im physischen Klassenzimmer).
' (145 chars) LERNFORMATTEXT => NULL LASTMODIFIED => '02-JUN-22' (9 chars) EXT_KEYWORDS => NULL SEO_META => NULL MARKETING_SEO => NULL UNTERTITEL => NULL KURZFAKTEN => NULL
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      "Aktivcenter (AC)" loading="lazy" class="w-100" >
' (125 chars) MEHRBILD => '' (0 chars) PARTNERLOGOS => '' (0 chars)
Die Teilnehmenden am Aktivcenter erhalten die Möglichkeit, durch Fordern und Fördern eigene Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken. Auch die Entwicklung von Handlungsalternativen wird unterstützt. Intensive sozialpädagogische Begleitung ergänzt die Aktivierung.

Vorrangiges Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch Unterbreitung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
Aktivcenter (AC)

Fort- und Weiterbildung:
Aktivcenter (AC)

Coaching & Vermittlung
Vollzeit
Präsenz-Unterricht offline
Fragen? Sprechen Sie uns an!

Aktivcenter (AC)

Inhalt

Im Aktivcenter werden folgende Elemente kombiniert:
  • Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III),
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB III),
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III).
Die Aktivierung, Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll vorrangig durch Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden. Am Ende des Coachings soll jede*r Teilnehmer*in soweit aktiviert und stabilisiert sein, dass er*sie an weitergehenden Fördermaßnahmen teilnehmen oder im Idealfall dem Vermittlungsprozess zugeführt werden kann.

Voraussetzungen

Teilnehmer sind in der Regel
  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte (über und unter 25 Jahre) mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung oder eine Beschäftigungsaufnahme zu motivieren und schrittweise heranzuführen und die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung beruflich nicht oder noch nicht eingegliedert werden können.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Praktika

In Einzelfällen kann eine betriebliche Erprobung Bestandteil der individuellen Aktivierung sein.
Die betriebliche Erprobung bei einem Arbeitgeber kann bis zu sechs Wochen betragen.

Dauer

Die individuelle Teilnahmedauer eines*einer Teilnehmenden wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel sechs Monate und höchstens neun Monate.
Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich 39 Zeitstunden. Die tägliche Inanspruchnahme der Teilnehmer*innen darf neun Zeitstunden inklusive angemessener Pausenzeiten nicht überschreiten.
Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers oder der Teilnehmerin liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann vorübergehend eine geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten darf. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass möglichst frühzeitig eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme erfolgt.