Fit für die Berufswelt von heute

Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sich die Suche nach einem Ausbildungsplatz schwierig gestaltet oder Sie Arbeit suchend sind, können Sie über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einen Bildungsgutschein (BG) von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gefördert werden. 

Die Euro-Schulen helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Bildungsangebotes und unterstützen Sie dabei, den für Sie passenden Berufsweg zu finden. Auch im Bewerbungsprozess stehen wir Ihnen zur Seite. Mit auf Sie zugeschnittenen Coachings helfen wir Ihnen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Vorbereitung auf die Arbeitsanforderungen und schaffen so die Voraussetzungen für Ihre erfolgreiche berufliche Zukunft. 

Mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer Vielzahl von Bildungsangeboten der Euro-Schulen kostenlos teilzunehmen - wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Für Menschen, die lange Zeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind, gibt es die Möglichkeit, über das Teilhabechancengesetz beruflich Fuß zu fassen. Arbeitslose und Unternehmen werden durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung und Finanzierung bei der Wiedereingleiderung in die Arbeitswelt unterstützt. Weitere Informationen und Fakten zu Förderbedingungen und Förderdauer finden Sie hier.

Wir unterstützen Sie bei der Arbeitsuche und beruflichen Neuorientierung

Arbeitsuchend?

Wir unterstützen Sie beim Finden der passenden Stelle.

Fehlende Perspektiven?

Wir zeigen Ihnen Ihre beruflichen Möglichkeiten und bilden Sie weiter.

Bewerbungstraining & Einzelcoachings

Mit einem auf Sie zugeschnittenen Bewerbungstraining erhöhen Sie die Chance auf Ihren Wunschjob.

Beruflicher Wiedereinstieg

Sie waren längere Zeit nicht berufstätig und möchten jetzt ins Berufsleben zurückkehren? Wir bereiten Sie darauf vor.

Bildungsgutschein (BG)

Bildung ist mehr als die Aneignung von Fachwissen. Sie formt auch die Persönlichkeit und verhilft zu einem erfolgreichen und gelingenden Leben. Mit einem Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt wird, haben Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei beruflich weiterzubilden oder umschulen zu lassen.

Wer erhält einen Bildungsgutschein?

Einen Bildungsgutschein können Sie unter den folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • wenn Sie arbeitslos sind und gerade keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen,
  • wenn Sie berufstätig sind, aber in Ihrer derzeitigen Tätigkeit von Arbeitslosigkeit bedroht sind,
  • wenn Sie keinen anerkannten Berufsabschluss haben und diesen nachholen möchten.

Was muss ich tun, um einen Bildungsgutschein zu erhalten?

  1. In einem persönlichen Gespräch bei Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter überprüft Ihr*e Arbeitsvermittler*in zunächst, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen und welche Weiterbildung oder Umschulung für Sie geeignet und förderfähig ist.
  2. Der Bildungsgutschein wird auf Ihren Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Außerdem sind dort die Bezeichnung der geförderten Fortbildungsmaßnahme und die Gültigkeitsdauer vermerkt. In der Regel werden die Kosten für die Weiterbildung, für Material, Kinderbetreuung und gegebenenfalls auch für eine Unterkunft übernommen. Das Arbeitslosengeld erhalten Sie in dieser Zeit weiterhin.
  3. Jetzt wählen Sie den Bildungsanbieter aus, bei dem Sie Ihre Weiterbildung oder Umschulung absolvieren möchten. Die Mitarbeiter*innen der Euro-Schulen am Standort in Ihrer Nähe beraten Sie gerne.
  4. Sobald Sie sich für ein Bildungsangebot bei den Euro-Schulen angemeldet haben, bekommen Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung mit Startdatum und allen relevanten Informationen. Bei Fragen stehen Ihnen jederzeit unsere Mitarbeiter*innen am Standort zur Verfügung.
  5. Jetzt kann’s losgehen in Richtung berufliche Zukunft! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude beim Lernen und den neuen Erfahrungen, die Sie in Ihrer Weiterbildung oder Umschulung machen werden.

Angebote mit Bildungsgutschein und AVGS

Wir machen Sie fit für den Arbeitsmarkt

Hier geht's zu den Angeboten

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit individuellen AVGS-Angeboten helfen wir Ihnen bei Ihrem Start in Ihre weitere berufliche Zukunft. Nutzen Sie zum Beispiel unsere Einzelcoachings, Bewerbungstrainings und weiteren Bildungsangebote, um eine neue Tätigkeit aufzunehmen.

Sie haben einen AVGS-Gutschein und möchten sich von den Mitarbeiter*innen der Euro-Schulen in Ihrer Nähe beraten lassen? Kontaktieren Sie den Standort in Ihrer Nähe – unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne.

Qualifiziert und zertifiziert

Wir sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und verfügen seit 1996 über ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem, das uns bei Konzeption und Durchführung unserer Bildungsangebote leitet. Zudem sind wir nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Somit erfüllen wir als Bildungsanbieter die Voraussetzung, um auch mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zusammenzuarbeiten.

Vergabemaßnahmen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beauftragt für die Durchführung von Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) auch Dritte. Die Euro-Schulen gehören seit vielen Jahren zu den Auftragnehmern der BA, die an sogenannten “Vergabeverfahren” der Regionalen Einkaufszentren teilnehmen – und vielerorts den Zuschlag auf unser Angebot erhalten. Wir werten dies als Beleg für unser qualitativ gutes Dienstleistungsangebot und verlässlich gute Durchführung. Und es ist ein Vertrauensbeweis für uns als Bildungsträger mit langjähriger Erfahrung in der professionellen Unterstützung von Menschen, damit diese ihre Lern- und Lebensziele erreichen. Die Kurse, die wir als Vergabemaßnahmen durchführen, sind nicht offen für jede*n Interessierte*n. Die Mitarbeitenden in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter entscheiden, welche Personen als Teilnehmende in Frage kommen. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das neue Bürgergeld - Qualifizierung wird gestärkt!

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Gem. Artikel 13 erfolgt die Einführung der neuen Regelungen in zwei Schritten. Seit dem 1. Januar 2023 gelten die Umwidmung von Hartz 4 ins neue Bürgergeld sowie neue Bezugssätze und Regelungen für den Bezug des Geldes. Zum 1. Juli 2023 traten weitere Neuerungen und Änderungen in Kraft. Ziel der weiteren Änderungen ist es, „Bestrafungen“ zurückzufahren und vor allem Langzeitarbeitslose zu Fachkräften auszubilden. Dies soll eines der Puzzleteile gegen den Fachkräftemangel sein.

 

Welche Änderungen treten wann in Kraft?

 

Änderungen seit dem 1. Januar 2023:

  • Start des Bürgergelds (wobei Behörden bis Mitte 2023 die Begriffe AlgII/Sozialgeld verwenden können)
  • höhere Regelbedarfe für Leistungsbezieher*innen
  • Karenzzeiten bzgl. Unterkunft und nicht-erheblichem Vermögen
  • Erhöhung von Schonvermögen/Freibeträge, auch nach Karenzzeit
  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
  • Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen
  • Wegfall der Pflicht für Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten
  • Aufhebung der Sonderregelung für Ältere
  • Entfristung sozialer Arbeitsmarkt
  • Aufhebung des Sanktionsmoratorium und Neuregelung der Leistungsminderungen
  • Minderjährigenhaftung

Änderungen seit 1. Juli 2023 - Stärkung der Qualifizierung

  • höhere Freibeträge für alle Erwerbstätigen (30 Prozent statt 20 Prozent)
  • höhere Freibeträge für Schüler*innen, Auszubildende/Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler*innen (bis zu 520 Euro abtretungsfrei)
  • Kooperationsplan (statt Eingliederungsvereinbarung)
  • Schlichtungsmechanismus
  • ganzheitliche Betreuung/Coaching (berufsbezogen)
  • Bürgergeldbonus (150 Euro für eine Ausbildung, 1.000/1.500 Euro für erfolgreiche Prüfungen)
  • Weiterbildungsgeld (75 Euro für Weiterbildungen ohne Abschluss)
  • Entfristung der Weiterbildungsprämie
  • Anspruch auf ALG (drei Monate nach Weiterbildung)
  • mehr unverkürzte berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
  • Grundkompetenzerwerb
  • Erreichbarkeits-Erweiterungen
  • Mutterschaftsgeld-Nichtanrechnung
  • Wegfall des Übergangsgelds für Bürgergeldbeziehende während medizinischer Rehabilitation
  • Erbschaften zählen als Vermögen

Vorgesehene Regelungen ab 2024:

  • Regelungen zu Entschädigungszahlungen, Änderungen zu Begrifflichkeiten im Mikrozensusgesetz sowie Regelungen zu Erstattung durch den Bund an die Länder

 

Viele Angebote der Euro-Schulen passen perfekt in die Leitlinien der Bundesregierung. Schauen Sie sich jetzt unsere Angebote an!