Landesgeförderter „Start-Kurs“ Deutsch als Fremdsprache beginnt am 15.Juni in Präsenzform -1

Landesgeförderter „Start-Kurs“ Deutsch als Fremdsprache beginnt am 15.Juni in Präsenzform

27. Mai 2020

Am 15.Juni 2020 beginnt der „Start-Kurs“ im Rahmen des Programms der rheinland-pfälzischen Landesregierung "Sprachziel: Deutsch". Das Programm zielt auf die gleichberechtigte und umfängliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und sprachlichem Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache ab.

Start-Kurs für Migrant*innen, die keine oder geringe Deutschkenntnisse haben

Der "Start-Kurs" richtet sich an Interessierte mit Migrationshintergrund, unabhängig von ihrem Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen. Aufgrund unserer großen Räumlichkeiten können wir die derzeit geltenden Auflagen erfüllen und den Kurs in Präsenzform durchführen.

Förderung durch Ministerium Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

Durch die Förderung des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz beträgt die Teilnehmergebühr für 400 Unterrichtsstunden 25,00 € pro Teilnehmer*in. Interessierte können direkt einen Beratungstermin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Bildquelle Beitragsbild: © nito/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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