Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen - Akademische Heilberufe
(ES) Euro-Schulen
Der Spezialberufssprachkurs „Akademische Heilberufe“ bietet für Human- und Zahnmediziner*innen, Pharmazeut*innen und andere Teilnehmenden mit medizinisch-akademischem Hintergrund sowie einem im Ausland erworbenen Studienabschluss die Möglichkeit einer schnellen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. Im Kurs stehen die Vermittlung grundlegender sprachlicher Fähigkeiten und weitreichenderer Kompetenzen, wie flexible, eigenständige Sprachverwendung in verschiedenen beruflichen Handlungssituationen, im Vordergrund.
Belegen Sie den Spezialberufssprachkurs auch im Hinblick auf die Anerkennung Ihrer beruflichen Abschlüsse sowie Ihre Approbation. Mit unserer berufssprachlichen Qualifizierung bereiten Sie sich optimal auf die jeweilige bundeslandspezifische Sprachprüfung der zuständigen (Zahn-)Ärzte- oder Apothekerkammer vor.
Fort- und Weiterbildung:
Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen - Akademische Heilberufe
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Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen - Akademische Heilberufe
Inhalt
Übergreifendes Ziel ist es, die Teilnehmenden zum Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu führen und sie dabei gleichzeitig dazu zu befähigen, Sprache eigenständig und in verschiedenen Handlungssituationen zu verwenden.
Damit die Teilnehmenden nach Abschluss des Kurses ihrer jeweiligen Arbeit in den entsprechenden Berufsfeldern auf sprachlicher, fachlicher und emotionaler Ebene adäquat, souverän und selbstsicher werden nachkommen können, müssen neben den allgemein- und fachsprachlichen Deutschkompetenzen gezielt auch Schlüsselkompetenzen sowie berufsbezogene und interkulturelle Kompetenzen gefördert werden.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:- absolvierter Integrationskurs und / oder Deutschsprachkenntnisse auf B2- (idealerweise B2+) Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) mit entsprechendem Nachweis
- Teilnehmen können Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen und die das Anerkennungsverfahren für ihren Berufs- oder Ausbildungsabschluss durchlaufen.
Migrationshintergrund umfasst:
- Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
- Bürger*innen der EU sowie Deutsche mit Migrationshintergrund
Weiterhin müssen die Teilnehmenden über ein abgeschlossenes Studium der Pharmazie, Human- oder Zahnmedizin (oder entsprechende Studienabschlüsse) verfügen. Bei den Teilnehmenden handelt es sich um Personen, die sich aktuell im Anerkennungsverfahren befinden und / oder einen Approbationsantrag stellen wollen, da sie eine Tätigkeit in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie anstreben.