Informationsveranstaltung zum Thema Ausbildung-1

Informationsveranstaltung zum Thema Ausbildung

7. März 2023

Elena Austermann von der KAUSA*-Landesstelle Brandenburg besuchte am Donnerstag, den 2. März die Euro-Schulen Potsdam.

Sie stellte anhand einer Präsentation ausführlich das duale Ausbildungssystem vor. Interessant fanden die Teilnehmenden, dass eine Ausbildung hierbei aus einer Mischung aus Lernen in der Praxis und theoretischem Lernen in der Berufsschule aufgebaut ist und dass es bei betrieblichen, aufbaufähigen Ausbildungen schon ein Gehalt gibt. So kam etwa die Möglichkeit der Selbstständigkeit nach einem Meister zur Sprache.

Es wurde viel gelacht, abwechselnd ins Russische, Französische und Englische übersetzt und es gab viele Nachfragen – allen voran zu dem für die unterschiedlichen Ausbildungsberufe geforderten Deutschsprachniveau. Elena Austermann berichtete, dass manche Ausbildungsberufe auf einem B1-Sprachniveau starten und in unternehmenseigenen Deutschkursen dann das B2-Zertifikat ausbildungsbegleitend erworben werden kann. Meistens wird ein B2-Zertifikat vorausgesetzt, oft sogar C1-Level wie beispielsweise im Ausbildungsgang Erzieher*in.

Betont wurden zudem die verlangten Schulabschlüsse für den Beginn einer Ausbildung und die damit zusammenhängende Anerkennung der Schulabschlüsse aus den Herkunftsländern beim Schulamt. Gefragt wurde auch, ob auf bereits begonnene Ausbildungen im Ausland aufgebaut werden könne. Auch freuten sich einige unserer Kursteilnehmer*innen über die Information, dass die Ausbildung mit der Ausbildungsduldung** eine Perspektive für ein eigenständiges Leben in Deutschland sichert.

*KAUSA ist die Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Ziele von KAUSA sind die Gewinnung von Selbstständigen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel, die duale Ausbildungsbeteiligung von Migrant*innen und Geflüchteten zu erhöhen.

**In dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländer*innen im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) §60c Ausbildungsduldung ist geregelt, dass eine Duldung gewährt werden muss, wenn ein*e Asylbewerber*in eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen hat. Dies gilt auch für Asylbewerber*innen, die eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen haben, an die eine Berufsausbildung für einen anerkannten Beruf anschließt, für den die BA für Arbeit einen Engpass festgestellt hat.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Beraterin: Frau Elena Austermann
Telefon: 03301 5772712 und 0151 22365421
E-Mail: elena.austermann@bbw-akademie.de
Websites: kausa-brandenburg.de, bildungsketten.de

 

Bildquelle Beitragsbild: © Photo_Pix/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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